27 Februar 2010

Selbstüberschätzt

Strafverteidger Carsten R. Hoenig aus Berlin berichtet über die Selbsteinschätzung eines Mandanten und was die "Gerichtshilfe" daraus gemacht hat.

Auch ich gehe, jedenfalls bei einigen Gerichten, höchst zurückhaltend mit dem Kontakt mit diesen Helferlein vor, insbesondere der "Jugendgerichtshilfe", weil sich leider oft herauststellt, dass es sich bei den Mitarbeitern um mit Halbwissen ausgestattete Scharfmacher handelt, die den Mandanten das Wort im Munde umdrehen, um vor Gericht zu versuchen, denen dann kurzfristig größere Steine in den Weg zu legen.

Das geht dann soweit, dass von bestimmten Verteidigern abgeraten wird und hintenherum versucht wird, dem an sich schweigenden Angeklagten Angaben zur Tat aus dem Kreuz zu orgeln, um diese dann, vielleicht sogar negativ aufgeblasen, bei Gericht aufzutischen.

Warum fällt mir jetzt nur Kropf ein?

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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3 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Werden die Beschuldigten bei der JGG auf ihr Recht hingewiesen, keine Angaben zur Sache zu machen?

J.G.H. hat gesagt…

Vielleicht gibt es ja sachliche Gründe, vor Ihnen als Verteidiger zu warnen?

Werner Siebers hat gesagt…

@J.G.H.: Gibt es mit Sicherheit. Aber von den ungewarnten kann ich gerade noch so leben.

@JensMueller: Hin und wieder, dann aber oft mit dem Zusatz, dass es natürlich viel besser ankommt, wenn man was sagt, und zugeben ist sowieso das Beste.

 

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