08 Februar 2010

Überläufer

Der Kollege wollte wohl seinem Mandanten beweisen, was er, der Kollege, für ein toller Hecht ist. Er meinte als Nebenklägervertreter, meinem Mandanten mitteilen zu müssen, dass er ihm nicht glaube, weil er schweige.

Dass er mit dem Spruch erreichte, dass Richter, Staatsanwalt und ich spontan laut lachten, trieb ihm dann aber nicht nur eine tiefe Röte ins Gesicht, von der Minute an ersparte er sich jede Frage.

Gegen eine von mir dann vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens hatte er  auch nichts einzuwenden.

Dass sein Mandant mich dann unmittelbar nach dem Ende der Hauptverhandlung ansprach und fragte, ob ich ihn in einer anderen Sache vertreten könne, hob meine Laune dann noch ein wenig mehr. Ich habe nicht abgelehnt. Auch mein Mandant hatte nichts dagegen, zumal er mit dem Ergebnis hochzufrieden war und mit der neuen Sache seines Kontrahenten nichts zu tun hat.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

laertes hat gesagt…

vielleicht ist der kollege aber auch jude und hat den talmud gut studiert, wo es heisst:

"schweigen (vor gericht) kann einem geständnis gleichstehen."

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de