20 Februar 2010

Untauglicher Versuch? Wahndelikt? Jedenfalls richtig blöd gelaufen!

Der Mann oder seine Hinterleute gingen sicher davon aus, das Geschäft des Lebens gemacht zu haben. Die Bundespolizisten waren sicher auch schon ganz stolz, einen richtig dicken Fisch geangelt zu haben. Das war wohl aber alles nix!
Super-Irrtum statt Super-Diamant: Ein vermeintlicher Rohdiamant im Wert von rund 2,5 Millionen Euro, den der Zoll Mitte Januar am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt hatte, hat sich als Bergkristall entpuppt.«Der ist 20 Euro wert, das hat ein BKA-Gutachter später festgestellt», sagte Frankfurts Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu der Deutschen Presse-Agentur. Der vermeintliche Schmuggler aus Angola sei inzwischen aus der Haft entlassen. Allerdings habe der 38-Jährige wohl selbst geglaubt, es handele sich bei dem 17 Gramm schweren und fast Tischtennisball großen Stein um einen Diamanten.
Quelle: newsclick

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

wie "aus der Haft entlassen"? da muss doch noch was gehen, Vortäuschen einer Straftat usw. da muss sich doch was finden lassen, so geht das ja nun gar nicht ;) O_o

Anonym hat gesagt…

Wenn der Typ dachte, er würde einen Diamanten schmuggeln, dann ist das ein untauglicher Versuch und kein Wahndelikt. Damit ist er aus der Strafbarkeit noch nicht raus, und man muss den § 145d gar nicht bemühen.

Helmut Karsten hat gesagt…

Waaas? Ein Glasklunker? Aber so ein Pech! Hmmm!
Wer hat das festgestellt? AHA! Naja, der Schmuggler wird sich wohl nicht beschweren, wo er doch frei ist. 2.5 Mio. ? Wieviel kostet die Steuersünder-CD?

Anonym hat gesagt…

Mutmass: und den 2,5 Mio-Klunker hat nun der Schwager des Zollbeamten mit dem (mittlerweile) äusserst gut laufenden "Steineladen".

 

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