Quelle: newsclickBei den Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Übernahmekampf zwischen Porsche und VW ist auch der Chef der Frankfurter Maple Bank im Visier der Staatsanwaltschaft. Wolfgang Schuck soll mit weiteren Bankern im Auftrag des Sportwagenbauers den Kurs der VW-Aktie illegal beeinflusst haben.
30 September 2009
Wie geldgeil sind Banker eigentlich?
So schnell kommt man in den Knast
Die an ihrer Festnahme beteiligte Polizistin L. beschreibt als Zeugin, wie es dazu kam. L. war zusammen mit ihrem Kollegen Sch. in einem Streifenwagen in der Liebigstraße unterwegs. Der Kollege, nicht sie, habe eine dunkelgekleidete jugendliche Person Richtung Frankfurter Tor gehen gesehen, so die Zeugin. Dunkel gekleidete Personen seien aufgrund der vielen Brandstiftungen per se verdächtig. "Wir waren sensibilisiert", so L.
Man habe kehrtgemacht, um der Person zu folgen. Da hätten sie und ihr Kollege an einem der geparkten Autos einen Feuerschein gesehen. Auf einem Reifen des Opel hätten drei Grillanzünder gebrannt. Der Kollege Sch. habe die Brandsätze mit dem Schlagstock heruntergeschoben, berichtet die Beamtin L. Sie selbst sei zu Fuß in Richtung Treppe am Frankfurter Tor gerannt. Von dem Moment an, wo sie aus dem Wagen gestiegen sei, habe sie die Straße immer im Blick gehabt, aber keine Person gesehen.
Oben auf der Treppe angekommen, habe sie auf dem davorliegenden Platz "mittig" eine Person laufen gesehen. Auf dem Platz seien noch zwei, drei weitere Menschen gewesen. Ihr Kollege sei mit dem Wagen nachgekommen und habe auf eine Person gezeigt, die er an der Statur erkannt haben will.
Klar, im Dunkeln eine dunkel gekleidete Person so an der Statur erkannt, dass es keine andere Person hätte sein können. Klar, ja natürlich, das überzeugt sofort.
Leider müssen die dort verteidigenden Kolleginnen jetzt natürlich damit rechnen, dass der andere Polizeibeamte in Anbetracht der sich abzeichnenden recht dünnen Beweislage plötzlich Details zu berichten weiß, die bisher aus der Akte so nicht erkenntlich waren.
Der Prozess findet am 13.10.2009 seine Fortsetzung und bietet sicher eine Chance als lehrreiches Beispiel für verantwortungsbewusste Beweisführung - in welcher Instanz auch immer.
Die Definition des Beschleunigungsgrundsatzes wird in diesem Verfahren schon an die Grenzen des Absurden geführt, wie der Kollege Carsten Hoenig zu berichten weiß.
29 September 2009
Außerdem war ich doch im Urlaub
Die Kritik daran, dass deshalb in der Hauptverhandlung keine Nägel mit Köpfen gemacht werden konnten, nehme sie persönlich!
Hallo! Gehts noch?? Liebe Frau Staatsanwältin, mal darüber nachgedacht, dass es in Jugendstrafsachen um den Erziehungsgedanken geht und es einem 15-Jährigen schwer erzieherisch positiv näher zu bringen ist, dass kein Gesamtschlussstrich gezogen werden kann, weil die sachbearbeitende Staatsanwältin nicht weitsichtig genug und in der Lage war, vor ihrem Urlaub genügend klare Anweisungen zu geben?
Mal darüber nachgedacht, dass Kritik in der Sache niemals persönlich zu nehmen ist? Zickerei gehört nicht zum Job!
In der freien Wirtschaft würde solche innere Einstellung schnell zu viel freier Zeit führen.
28 September 2009
Sind sie des Schreibens nicht mächtig?
27 September 2009
26 September 2009
Und keiner wills gewesen sein
Quelle: dtsDie sogenannte Video-Affäre wird offenbar weder organisatorische noch personelle Konsequenzen in der Düsseldorfer Staatskanzlei zur Folge haben. Wie der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Andreas Krautscheid (CDU), gegenüber der "Rheinischen Post" sagte, habe die Staatskanzlei die Überwachung der SPD-Landeschefin Hannelore Kraft "weder angeregt noch gesteuert". Nachdem Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) davon erfahren habe, hätte er "dessen Beendigung verfügt." Allerdings sei "Gegnerbeobachtung durch Parteien allgemein üblich", so Krautscheid weiter. Seit dem Regierungswechsel 2005 gebe es eine solche Beobachtung durch die NRW-Staatskanzlei nicht mehr. Zuvor hätten während der rot-grünen Regierungszeit in Nordrhein-Westfalen "völlig andere Maßstäbe" gegolten. Am Mittwoch hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass die Staatskanzlei in die Video-Affäre verwickelt ist. Das soll aus dem Email-Verkehr von Boris Berger, Leiter der Planungsabteilung der Staatskanzlei, hervorgehen. In den Emails sei der enge Vertraute von Rüttgers darüber informiert worden, dass der Parteiapparat die systematische Beobachtung der SPD-Herausfordererin "jetzt im Griff" habe.
Falsche Kundenfreundlichkeit zum falschen Zeitpunkt am flaschen Ort
Aber in einer Apotheke, nachdem das Rezept gelesen wurde, laut und vernehmlich: Guten Tag, Herr XXXX, einen Moment bitte, ich hole Ihnen sofort Ihr Medikament gegen YYYY! herumzuposaunen, macht den Eindruck, als sei der Unterschied zwischen Handy-Verkauf und Medikamentenverkauf nicht so richtig verstanden worden.
Erinnerte mich so ein wenig an den Fernsehspot: Tina, was kosten die Kondome?
25 September 2009
Es wird Zeit für Videoaufzeichnungen von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen
Ich habe für mich das erwartete und nicht überraschende Ergebnis mitgenommen: Es muss endlich erlaubt und vorgeschrieben werden, die strafgerichtlichen Hauptverhandlungen per Video aufzuzeichnen, damit würde die Notwendigkeit von mehr als der Hälfte aller Anträge wegfallen, die immer nur gestellt werden müssen, weil Gerichte dazu neigen, in den Urteilsgründen Gesagtes zu "vergessen" oder - warum auch immer - falsch darzustellen.
Und die Argumentation der Richterschaft gegen solche Aufzeichnungen, angeblich würden Zeugen dann nicht mehr so unbefangen sein, ist schlicht Blödsinn. Wenn ein Zeuge befürchten muss, dass in einem Urteil seine Aussage falsch wiedergegeben wird und er deshalb mit einer Verfolgung wegen einer Falschaussage rechnen muss, die er gar nicht gemacht hat, wird er froh und dankbar sein, wenn es Aufzeichnungen seiner Aussage gibt.
Siegmar Gabriel und seine Bürgerpflichten
Manchmal fragt man sich, ob es Zufall ist, dass bestimmte Personen zu bestimmten Zeitpunkten anonyme Anrufe bekommen und dann sofort ihrer Bürgerpflicht nachlommen müssen.
Die Braunschweiger Zeitung berichtet heute, am 25.09.2009, zwei Tage vor der Bundestagswahl:
Generalstaatsanwalt Wolf bestätigt Anruf Gabriels
"Es war das einzig Richtige, was er machen konnte" - Interne Ermittlungen
BRAUNSCHWEIG. In der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gibt es interne Ermittlungen wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen. Das bestätigte Generalstaatsanwalt Norbert Wolf gestern unserer Zeitung.
Hintergrund sind Informationen über ein Telefongespräch zwischen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und dem Generalstaatsanwalt sowie dienstliche Vermerke darüber. "Jetzt ist zu prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass Dienstgeheimnisse verraten wurden. Ich bin fuchsteufelswild", sagte Wolf.
Auf diese Informationen angesprochen, bestätigte der Generalstaatsanwalt, dass Gabriel ihn am 15. September um 16.50 Uhr angerufen habe. Dabei habe ihm der Bundesumweltminister und SPD-Bezirksvorsitzende von einem anonymen Anruf berichtet, den er eine Stunde zuvor bekommen habe.
Der anonyme Anrufer habe Gabriel, so die Darstellung Wolfs, vom Verdacht gegen den SPD-Fraktionsvorsitzenden in Salzgitter berichtet. Gegen diesen wird, wie berichtet, mittlerweile wegen des Verdachts ermittelt, auf seinem Computer kinderpornographische Dateien gesammelt zu haben.
"Gabriel berichtete mir von dem anonymen Anruf. Außerdem erklärte er, daraufhin bei dem Beschuldigten angerufen und ihn gefragt zu haben, was an der Sache dran sei. Die Antworten seien ihm spanisch vorgekommen", sagte Generalstaatsanwalt Wolf.
"Schneller als es der normale Gang gewesen wäre"
Auf Nachfragen unserer Zeitung erklärte Wolf, Gabriel habe ihm übermitteln wollen, dass nach seinem Eindruck aus dem Gespräch mit dem Beschuldigten an dem Verdacht etwas dran sein könnte. Wolf: "Es ist ungewöhnlich, dass ein Bundesminister einen Generalstaatsanwalt anruft, mir ist es noch nicht vorgekommen. Allerdings ist es auch ganz korrekt und war das einzig Richtige, was er machen konnte. Mein Eindruck war, dass er erreichen wollte, dass die Ermittlungen vorangehen."
Von unserer Zeitung befragt, erklärte Sigmar Gabriel: "Ich habe nur das getan, was jeder Staatsbürger tun sollte, wenn er von einer Straftat erfährt und den Eindruck gewinnt, dass an den Vorwürfen etwas dran sein könnte: Ich habe die Strafverfolgungsbehörde, also die Staatsanwaltschaft, informiert. Dort wurde aber wohl schon ermittelt."
Gabriels Anruf hatte Konsequenzen: Wolf forderte noch am 15. September einen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts an.
Bei der Polizei in Salzgitter wusste man seit dem 11. September von dem Vorgang. Ein Zeuge hatte sich an diesem Tag gemeldet. Auf einem alten Computer des SPD-Fraktionsvorsitzenden, den er vom Schrottcontainer gefischt und mit dessen Erlaubnis mitgenommen hatte, habe er die Bilder gefunden - und den PC bei der Polizei abgeliefert.
Am 17. September wurde die Festplatte dieses Schrott-PC von Spezialisten untersucht - dabei wurde das illegale Material gefunden und gesichert. Die für solche Fälle zuständige Staatsanwaltschaft Hannover wurde eingeschaltet. Jetzt ging es darum, einen Haus-Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, um möglicherweise weiteres Material auf dem neuen Computer des Verdächtigen zu sichern. Innerhalb der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wurde vor diesem Hintergrund offenbar befürchtet, der Erfolg der Hausdurchsuchung könne durch Gabriels Anruf bei dem Beschuldigten in Frage gestellt sein. Danach gefragt, bestätigte Generalstaatsanwalt Wolf gestern unserer Zeitung: Nach Gabriels Anruf bei ihm sei "Gefahr in Verzug" gewesen. Im Resultat habe also Gabriels Anruf bei ihm den Vorgang stark beschleunigt. "Es ging dann alles schnell, schneller als es der normale Gang gewesen wäre."
Im Resultat erbrachte die Hausdurchsuchung, wie gestern berichtet, weiteres Belastungsmaterial. Der unter Verdacht stehende Lokalpolitiker lässt wegen der Vorwürfe alle Ämter in Fraktion und Partei ruhen.
"Derart schwere Straftaten muss man melden"
Gabriel erklärt: "Ich denke jedenfalls, dass man derart schwere Straftaten melden muss, egal, ob es sich bei den Betroffenen um ein Mitglied der eigenen Partei handelt oder nicht. Und auch egal, ob gerade Wahlkampf ist. Alles andere wäre Strafvereitelung. Dass nun mein Anruf bei der Staatsanwaltschaft durch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft kurz vor der Bundestagswahl Journalisten gesteckt wurde, mag Zufall sein oder nicht. Eine Straftat ist das auch in jedem Fall und wirft kein gutes Licht auf die Behörde. Nun muss sie auch gegen sich selbst ermitteln."
Generalstaatsanwalt Wolf kündigte verwaltungsinterne Ermittlungen an. Es sei nicht hinnehmbar, dass Menschen, die sich an einen Generalstaatsanwalt wendeten und offenbarten, anschließend befürchten müssten, dass vertrauliche Informationen nach außen dringen. Es mache keinen Unterschied, ob es sich dabei um einen Minister handele.
Es gibt nun aber einige Zweifeler, die glauben, Gabriel selbst könnte derjenige gewesen sein, der nicht nur die Staatsanwaltschaft sondern auch die Presse informiert hat, zumal es ausgerechnet die Presse in Hannover war, die zunächst berichtete, und nicht die aus Salzgitter oder Braunschweig.
Gerüchte, natürlich alles nur Gerüchte.
Selenz Erinnerung an Siegmar Gabriel und seine Vergangenheit
Genosse Gabriel im Fruehjahr 2005
und ein direkter Link zu dem SPIEGEL-Artikel:
"Krank in Goslar" aus dem Fruehjahr 2003
Selenz` Kommentar 09. Februar 2005
www.hans-joachim-selenz.de
„Genosse Gabriel“ und die Luege
Der Begriff „Genosse“ stammt aus der Jaegersprache. Dazu lesen wir im BLV Jagdbuch „Der Jagdgebrauchshund“: „Ich mache alle meine Hunde nach den Aufbrechen (des Wildes) genossen, indem sie von meiner Hand ein Stueck Milz oder etwas geronnenen Schweiss (Blut) erhalten“. Der Hund lernt so „sehr oft schon am ersten Stueck“, wie lohnend es ist, Beute zu machen.
Der Begriff „Genosse“ als Anrede unter SPD-Mitgliedern ist also durchaus zweideutig.
Doch muss man - gerechterweise - differenzieren.
Es gibt zwar Genossen in der SPD, die nur der Beute wegen in der Partei sind. Andererseits jedoch - und weit ueberwiegend - Sozialdemokraten mit Visionen, ehrlichen Ueberzeugungen und Moral. An der Spitze der Partei in Niedersachsen gibt „Genosse Gabriel“ den Ton an.
Aus der Diskussion um Nebeneinkuenfte der Abgeordneten stammt von ihm der folgende Satz:
„Wer die ganze Wahrheit kennt, aber nur die halbe Wahrheit nennt, ist dennoch ein ganzer Luegner.“
Das hoert es sich toll an. Und reimt sich sogar in Teilen.
Danach kam freilich nur noch Ungereimtes zu Tage. „Genosse Gabriel“ hatte klammheimlich Beute gemacht. Hinter dem Ruecken der Partei hatte er sich seinen Ausstieg aus der Politik finanzieren lassen. Aus der Konzernkasse der Volkswagen AG. Sozusagen als zweiten Vermoegens-Bildungsweg
fuer Parteigenossen. VW wird vom Land Niedersachsen beherrscht. Einige Monate zuvor sass er noch im Aufsichtsrat der Landesfirma. Da brachte er Freundin Ines bei VW unter. Natuerlich beim Parteigenossen Peter Hartz in der VW-Personalabteilung.
Dass Gabriel dreist und nassforsch ist, war bekannt. Die Begruendung fuer diese „Eselei“ ist allerdings
die vorlaeufige Kroenung: „Sie ist nicht eingestellt worden weil, sondern obwohl ich dem Aufsichtsrat angehoert habe.“
Im selben Atemzug versteigt er sich zu den Begriffen „Sauerei“ und „Sippenhaft“ für journalistische Fragen zu diesem Genossen-Beguenstigungs-Skandal. Ganz nebenbei stellt sich dann auch noch folgendes heraus: Seine Beteiligung an der Tarnfirma CoNeS betrug nicht 25 sondern 75 Prozent. Er war also Hauptgesellschafter! Dreister kann man das Abgeordnetengesetz nicht unterlaufen. Ein klarer Fall fuer den Staatsanwalt.
Und zwar sowohl aus Sicht der VW AG, des Landes Niedersachsen und des Ex-VW-Aufsichtsrates Gabriel (s. u. a. §117 AktG). Ausserdem war er an einer Firma seines Freundes Strunz beteiligt. Die traegt den Namen „Strunz & Friends Marketing GbR“.
Dass er waehrend seines „Ausstiegs aus der Politik“ bei CoNeS mitgearbeitet hat, gab er auch erst spaeter zu. Als Fraktionsvorsitzender der SPD kassierte er demnach doppelte Abgeordneten-Diaeten fuer halbe Arbeit. VW-Netzwerker „Genosse Gabriel“ in seinem Element. Freund Strunz ist uebrigens mittlerweile Manager des VW-Clubs VfL Wolfsburg.
Genossen haben sich den Weltkonzern VW zur Beute gemacht. Dr. Peter Hartz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG, tourt als Kanzlerberater durch die Medien und stellt die Freundin des Partei-Genossen und VW-Aufsichtsrates Gabriel ein. Die Rechnungen bezahlen die Mitarbeiter des Konzerns und die Aktionaere der VW AG.
Die 100 000 Euro Ausstiegspraemie fuer den „Genossen Gabriel“ spendiert der Volkswagen-Vorstand obendrein. Gabriels Rueckfall in die Politik wird eskortiert von anderen Volks-Wagen-Parlamentariern der SPD. Ihre Haltung ist gepraegt von schamlosem Privat-Kapitalismus. Genossen-Vermoegens Bildung á la Gabriel und VW haette man von einem hochrangigen Mitglied der SPD und von einem Weltkonzern nie erwartet.
Einem echten Sozialdemokraten bricht spaetestens hier der kalte Schweiss aus. Doch was macht seine Partei?
Sie stellt sich demonstrativ hinter den gestrauchelten Genossen. Der Buerger registriert antrainierte Reflexreaktionen. Einstudiert in Rhetorik-Seminaren fuer den Genossennachwuchs. Dort lernt man, dass Angriff die beste Verteidigung ist. Die Partei erlebte in ihrer mehr als 100-jaehrigen Geschichte Zeiten schlimmster Verfolgung. Daraus erwuchs eine Wagenburgmentalitaet. Der Feind steht immer draussen. In den eigenen Reihen ist er als „Genosse“ getarnt.
An seinen eigenen Aussagen gemessen ist „Genosse Gabriel“ ein ganzer Luegner. Wie weit geht nun die Solidaritaet der Sozialdemokraten mit dem „Luegner Gabriel“? Wie weit kann sich seine Partei von den eigenen Idealen entfernen, ohne sie zu verraten und ihre Identitaet zu verlieren?
Peine, den 9. Februar 2005
Das schrieb damals Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz.
24 September 2009
Staatsanwaltschaft hat kein Interesse an Aufklärung von Straftaten
1.: Schweigen des Beschuldigten
2.: Geständnis des Beschuldigten
3.: Benennung der Lieferanten von BTM (es geht um BTM-Handel im Kilobereich)
wenn denn die Taten so geschehen wären, wie ermittelt.
Als Antwort erhilt ich die Mitteilung, dass man zur Zeit über die Strafvorstellung keine Auskunft geben werde. Ok, dann hat der Beschuldigte zur Zeit auch kein Interesse, seine Lieferanten zu bennen.
Jeder wie er es haben will.
Kampf, Krampf oder Selbstläufer
Wenn das mit den Schöffen klappt, aber der Sachbearbeiter von der Staatsanwaltschaft persönlich erscheint, ein Kampf, und wenn dazu noch Rumpelschöffen ohne Durchblick aber gehobener Eigenwichtigkeit da sind, ein Krampf.
Wird schon gut gehen.
23 September 2009
Plaudertaschen bei der Staatsanwaltschaft
Ich danke dem plaudernden Staatsanwalt, dass er auf diesem Weg sehenden Auges für die nachhaltige Zerstörung der bürgerlichen Existenz des Beschuldigten sorgt, so dass damit ein extrem strafmilderndes Strafzumessungskriterium geschaffen wird, das der Verteidigung sonst nicht zur Verfügung gestanden hätte.
Werde dem Mandanten anraten, als Dank der Staatsanwaltschaft eine Spende für den nächsten Betriebsausflug zukommen zu lassen, solange er noch über geregeltes Einkommen verfügt.
Homepage
Der Weg zu Ihrem Anwalt
Dopingskandal lässt Isabell Werth herumwundern
Nächster Schock für Isabell Werth: Die fünfmalige Dressur-Olympiasiegerin aus Rheinberg soll neben ihrer sechsmonatigen Sperre durch den Reiter-Weltverband FEI wegen Dopings zusätzlich für ein Jahr aus dem deutschen Kader verbannt werden. Das ist die zentrale Empfehlung der Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die am Dienstag in Warendorf ihren Abschlussbericht vorlegte.
...
"Dass es für mich eine Enttäuschung ist, ein Jahr nicht im Kader zu sein, ist klar, der Verband hat da so seinen ganz eigenen Stil", sagte Werth, reagierte aber relativ gefasst: "Ich gehe davon aus, dass ich im kommenden Jahr wieder Turniere reiten kann, auch wenn ich für die Nationalmannschaft gesperrt bin. Was mit der WM wird, muss man sehen."
Und wenn sie noch so gut sein mag: Bei einer solch unkritischen Einstellung zum eigenen Tun sollte man die Zukunft der Nationalmannschaft schlicht ohne diese Dame planen.
Solange Doping verboten ist, ob bei Mensch oder Tier, muss sich der "Dopingsünder" immer sagen lassen, dass er sein Geld im bezahlten Sport mit der Täuschung derjenigen verdient, die für seine Bezahlung Sorge tragen.
Schäuble gesteht: Bisher haben wir es ohne Rechtsgrundlage gemacht
Immer wieder anregend, sich vor Augen zu führen, wie gnadenlos selbstherrlich so angeblich rechtschaffende Minister wie unser oberrechtschaffender Innenminster über die Notwendigkeit hinweggehen, Grundrechtseingriffe ohne vorzunehmen Rechtsgrundlage und darauf auch noch stolz zu sein.
Darf man jemanden wählen, der so etwas tut?
Nein! Darf man nicht.
22 September 2009
Sinnbefreit, was vor einer Wahl so alles geschieht
20 September 2009
Piratenflashmob! Die ganze Wahrheit ist ganz anders!
Verdammt in alle Ewigkeit
Ein lesenswerter Artikel dazu in der Süddeutschen. Verliebte werden zu Sexualstraftätern, kann das wirklich gewollt sein?
Jeder soll wissen, wen er wählt ...
Ein gutes Beispiel offeriert die Junge Union, die es für richtig, hält, Dinge zu tun, die folgende Nachricht provoziert haben:
Junge Union lädt Jugendliche zum Koma-Saufen ein
Wäre das nicht geschehen, wäre ich noch nicht auf die Frage gekommen, ob die nur wählen kann, wer besoffen ist.Spinnen die jetzt alle in Augsburg? Ist das ansteckend?
Und, ich hätte es nicht geglaubt, Schilda ist nichts gegen diese Possenhochburg. Offenbar gibt es dort ein nächtliches "Außenverkaufsverbot für Lebensmittel" mit den netten Spitznamen "Döner-Verbot", aber nun soll doch dort tatsächlich gegen einen Dönerbudenbetreiber wegen Freiheitsberaubung ermittelt werden, weil er wegen dieses Verbotes einen Gast, ausgerechnet natürlich einen Anwalt, daran hindern wollte, mit einem Döner seine Bude zu verlassen.
Wenn das stimmt, was die Augsburger-Allgemeine berichtet, sollte erwogen werden, den Rest der Republik von dieser Stadt abzuriegeln und die Juristen und Politiker der Stadt nur noch herauszulassen, nachdem sie gründlich untersucht wurden.
Sehr gründlich!!! Man stelle sich vor, "es" wäre ansteckend!
19 September 2009
Ist es nicht auch ein bißchen Betrug?
Erziehungsgedanke des JGG - Haft nach 14 Jahren
Die Braunschweiger Zeitung berichtet, dass 14 Jahre nach einem Tötungsdelikt an einer 19-Jährigen aus Lüttgenrode (Harzkreis) ihr ehemaliger Lebensgefährte als Tatverdächtiger verhaftet wurde.
Der 34-Jährige, von dem sich die junge Frau kurz vor der Tat getrennt hatte, sei am Freitag in Bad Harzburg (Kreis Goslar) einem Haftrichter vorgeführt worden, berichtet die „Magdeburger Volksstimme“ (Samstag). Die Polizei bestätigte die Verhaftung und will am Samstag weitere Einzelheiten zu dem Fall bekanntgeben.
Der Mord an der 19-Jährigen hatte sich Ende August 1995 ereignet. Zwei Monate zuvor soll sich das spätere Opfer von dem damals 20-Jährigen getrennt haben. Ein Bekannter habe dem Mann nach der Tat ein Alibi gegeben, was dazu beigetragen habe, dass dieser nicht weiter in das Visier der Ermittler geriet, berichtet die Zeitung.
Die Leiche der jungen Frau war vom Vater auf dem Dachboden des Elternhauses in Lüttgenrode gefunden worden. Nach Polizeiangaben war die Frau mit äußerster Brutalität getötet, aber nicht sexuell missbraucht worden. Laut Obduktion wurde die Frau stranguliert. Der Täter hatte ihr auch mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen. Zudem wurden mehrere Stiche in der Leiche festgestellt. dpa
Vor der Wahl ist nach der Wahl - und gelogen wird immer
Wenn die Politiker nach Wahlen für die Lügen vor den Wahlen bestraft werden könnten, hätte die Strafjustiz so viel zu tun, dass viele, viele Arbeitsplätze geschaffen werden würden. Also ran.
18 September 2009
Gesunde Freuden
Das wars für Volkert - BGH bestätigt Urteil
17 September 2009
Glaubhaftigkeitsbegutachtung wegen Suggestivbeeinflussung wird völlig die Grundlage entzogen, soweit es sich um staatsanwaltliche Befragungen handelt
Die Staatsanwaltschaft ist der Ermittlung der objektiven Wahrheit verpflichtet und hat kein Interesse daran, in Zeugen etwas "hineinzufragen".
Na PROST!
16 September 2009
Massive Gewalt gegen Wahlplakate
Sei es aber wie es sei, was sollen eigentlich Wahlplakte? Man könnte der tiefsten Überzeugung sein, dass nicht ein einziger Wähler deshalb anders wählt, als er sonst gewählt hätte, weil ihn ein solches Schmierenfoto auf einem Plakat beeindruckt hat; auch ist es kaum vorstellbar, dass ein Nichtwähler deshalb zum Wähler wird, weil Plakate ihn plötzlich an seine Verantwortung erinnern.
Im Gegenteil, vielleicht wird so mancher nicht ganz zu Unrecht auf die Idee kommen, genau die Personen nicht zu wählen, die zu verantworten haben, dass sinnlos Energie und Material für diese Selbstbeweihräucherung verpulvert wird und Städte und Landschaften mit diesen geschönten Grinseporträts verunstaltet werden.
Ich empfinde Wahlplakate als massive Gewalt gegen die Augen der Bürger und als Beleidigung des Wahlvolkes, als Politiker zu glauben, der potentielle Wähler sei so dumm, dass irgendeins dieser Plakate auch nur einen minimal zählbaren Bruchteil von Wählerstimmen bringt.
Und auf den Wähler -wenn es denn einen geben sollte-, der so dämlich ist, sich ausgerechnet von einem solchen Plakat leiten zu lassen, sollte getrost verzichtet werden.
Betriebsausflug: Amtsgericht Peine bleibt geschlossen - gelebte Bürgernähe!
"Das Amtsgericht Peine bleibt wegen eines Betriebsausfluges am Freitag, 18. September, geschlossen."Und irgendwie frage ich mich immer wieder: Wer bezahlt eigentlich die Angestellten, Beamten und Richter an solchen Tagen des saufenden Vergnügens? Könnte das der Steuerzahler sein?
Gehören solche Verlustierungen von Behörden, bei denen in der Regel nichts weiter geschieht, als gnadenloses Gesaufe und Gebaggere (man könnte das auch drastischer ausdrücken!) nicht eigentlich in die dienstfreie Zeit oder müsste nicht zumindest den Teilnehmern für diesen Tag der gelebten Bürgernähe ein Urlaubstag angerechnet werden?
Ich wette, diese Unsitte der unverschämten Steuergeldverschwendung würde sofort der Vergangenheit angehören.
15 September 2009
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz : Kommentar zur VW-Affäre
www.hans-joachim-selenz.de
Von Platzhirschen und ihren StaatsanwaeltenEin Meinungsbild eines Insiders.
* Braunschweiger (BS) Zeitung 04.09.2009
** STERN 44/2005
*** BS Zeitung 17.01.2008
Heute verhandelt der BGH in Leipzig die Urteile im Volkert/Gebauer-Prozess.
Ein Rueckblick:
Juni 2005. Anwalt Wolfgang Kubicki wird im Zuge der vermeintlich jungen VW-Affaere in Wolfsburg vorstellig. Er vertritt einen der Beschuldigten - Wolfgang Gebauer. Im Gespraech mit den VW-Managern glaubt er, seinen Ohren nicht zu trauen.
Man erklaert ihm in aller Seelenruhe: „Die hiesige Staatsanwaltschaft macht was wir wollen. Die haben wir im Griff. Wir sind hier Platzhirsch.“
In seinem ganzen Leben habe er noch nie ein solches Gespraech gefuehrt, so Kubicki.
Und bei den Staatsanwaelten muss er hoeren: „Wo sollen wir da ueberhaupt suchen? Der Konzern ist ja so gross wie eine Stadt“. Kubicki: „Da mussten wir dann mal selber Beweise sammeln“ (*).
Parallel zu Kubicki wurde auch ein alter Zeuge des VW-Skandals aktiv (**) - Polizeispitzel G06. Ihn hatte die Polizei Hannover als V-Mann in die Rotlichtszene eingeschleust. Allerdings schon im Jahre 2000. G06 hatte erstaunliche Beobachtungen gemacht und seine Auftraggeber detailliert informiert. Beispielsweise ueber
Sex- und Drogen-Exzesse bei VW. Auch der Name von VW-Gesamtbetriebsratschef und VW-Aufsichtsrat Klaus Volkert findet sich schon 2000 in den Polizeiakten. Bordellbetreiber G. organisierte die von VW bezahlten Sex-Treffen. 2001 informierte die Polizei VW. Aber auch dort blieb man untaetig.
Jeder Polizei-Novize weiss indes, dass man sich als Organ einer Aktiengesellschaft nicht in Bordellen amuesieren darf. Zumindest nicht auf Kosten der Firma.
Bei VW handelte es sich allerdings um eine Firma unter staatlicher Kontrolle. Da waere ein Sex-Skandal fatal fuer das Ansehen der Landesregierung als Gesellschafter gewesen.
In Hannover war bereits der Preussag-Skandal aktiv vertuscht worden. Die WestLB/Preussag-Gruppe hatte hochrangige Politiker beider grossen Parteien in unsaeglichste Abhaengigkeit gebracht. Man funktionierte dazu u. a. einen Jet zum Bordell um. Damit war die Justiz komplett abgeschaltet.
Die Folge:
Konkurs der Babcock Borsig AG, Tausende Arbeitslose, 5 Milliarden Euro Finanzschaden.
Auch den Fall VW liess man laufen. G. lieferte spaeter sogar die Damen fuer das VW-Konzern-Bordell in Braunschweig. Wirtschaftskriminalitaet quasi unter Justiz-Aufsicht.
Verstaendlich also, dass Spitzel G06 sauer war, als er in der Presse las, was sich bei VW abgespielt hatte. Das wussten er und die heimische Justiz schon seit Jahren.
G06 verlangte Nachschlag. Ein Polizei-Spitzel wird nach dem Wert seiner Information bezahlt. Fuehrt diese zu offiziellen Ermittlungen, erhoeht sich sein Salaer. Und G06 wollte wissen, warum die Justiz untaetig blieb.
„Reichte der Filz bis in Justizkreise“, fragte der STERN**. Fakt ist, dass es die VW-Affaere nach 2000 nie gegeben haette, wenn die Justiz auch nur ansatzweise korrekt gearbeitet haette. Ein „Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Urkundenunterdrueckung“ (Aktenzeichen 1141 UJS 63508/05) verlief im Sande. Der Vorgang landete schliesslich in Braunschweig - bei den Staatsanwaelten der Platzhirsche...
Am 16. Januar 2008 warf Kubicki diesen Staatsanwaelten dann in Braunschweig sogar oeffentlich Strafvereitlung im Amt vor. Niemand stoppte den kecken Anwalt. Die Anwaelte des Staates veraenderten lediglich ihre Gesichtsfarbe und schwiegen be- bzw. ge-treten. Auch ueber diesen einmaligen Eklat in einem deutschen Gerichtssaal
berichtete nur die Braunschweiger Zeitung***.
Deutsche Staatsanwaelte sind - wie in der Nazizeit - weisungsgebunden und werden von der Politik kontrolliert. Polit-Skandale, wie der bei VW, werden unter den immer
noch tiefbraunen Polit/Justiz-Teppich geschoben.
Der Deutsche Richterbund spricht explizit von „Regierungskriminalitaet“ (HAZ 11.08.2003) und fordert, die Weisungsgebundenheit deutscher Staatsanwaelte aufzuheben. Der Richter am Finanzgericht Niedersachsen, Norbert Schlepp, stellte zu diesem Krebsgeschwuer des deutschen Rechtssystems fest: „Diese Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenueber den Staatsanwaelten hat in den Jahren ab 1933 dazu gefuehrt, dass Verbrechen der Nationalsozialisten nicht strafrechtlich geahndet wurden. Die weisungsgebundenen Staatsanwaelte durften derartige Verbrechen nicht anklagen. Das Rechtssystem, das damals die Staatsanwaelte an ihrer Arbeit gehindert hat, existiert als solches immer noch.“
In dieser braunen Sollbruchstelle des deutschen Rechtssystems haben Platzhirsche ihre Staatsanwaelte im Griff - zum Schaden der Allgemeinheit.
Peine, den 15. September 2009 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
Beweisanträge und ihre Folgen
Als Antwort gab es von mir einen Sack voll Beweisanträge, an denen das Gericht nicht vorbei konnte. Und siehe da, heute, im Forsetzungstermin, reichte der erste von mir benannte Zeuge, um die Stimmung völlig zu kippen.
Verzicht auf die weiteren Zeugen und: Freispruch.
14 September 2009
Angenehme Wendung
Aber die jetzt als Richterin zu Tage tretende Offenheit, Lockerheit und Flexibilität, durchaus auch im Hinblick auf die Belange eines Angeklagten: Respekt und Hut ab!
Und das an einem Gericht in einer der größten Städte der Welt - na ja, flächenmäßig jedenfalls.
13 September 2009
AStPO - Augsburger Strafprozessordnung vom Feinsten
Ich bin gespannt, ob das Landgericht Augsburg dieses prozessuale Neuschöpfung für gut befinden wird oder möglicherweise auf die in Restdeutschland gültigen Regeln der an sich gesamtdeutschen StPO zurückgreift.
OLG Braunschweig zur Nichtladung eines Verteidigers
Das OLG Braunschweig (Ss 79/09 vom 03.09.2009) hat insoweit deutliche Worte gefunden und festgestellt, dass das Berufungsgericht nicht hätte verwerfen dürfen und einem von mir per Fax gestellten Aussetzungsantrag hätte stattgeben müssen, obwohl auch der Angeklagte nicht erschienen war.
Ich bin mittelmäßiger Hoffnung, dass die Vorsitzende der Berufungskammer die deutlichen Ausführungen des Senats inhaltlich zur Kenntnis nimmt und zukünftig auch beherzigt.
Geschäftsnummer: Ss 79/09
LG Braunschweig: 7 Ns 571/08
StA Braunschweig: 305 Js 11550/08
GenStA Braunschweig: 201 Ss 185/09
Beschluss:
In dem Strafverfahren
gegen
XXX
- Verteidiger:
Rechtsanwalt Werner Siebers, Wolfenbütteler Straße 79, 38102 Braunschweig
wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig
am 3. September 2009 beschlossen:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 18. Februar 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückverwiesen.
Gründe:
Die zulässige Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache.
Das Amtsgericht Braunschweig hat den Angeklagten am 20. August 2008 wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten unter Vollstreckungsaussetzung zur Bewährung verurteilt.
Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Braunschweig am 18. Februar 2009 gemäß § 329 Abs. 1 S. 1 StPO in Abwesenheit des nicht zum Hauptverhandlungstermin geladenen Verteidigers verworfen. Hierzu stellt die Berufungskammer in ihrem Urteil fest, der Angeklagte habe zwar rechtzeitig Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegt, sei jedoch in dem Termin zur Berufungshauptverhandlung trotz nachgewiesener Ladung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben und auch nicht in zulässiger Weise vertreten worden. Die Übernahme der Verteidigung sei dem Landgericht erst am 17. Februar 2009 angezeigt worden. Gegenüber dem Amtsgericht habe der Verteidiger zwar am 6. Januar 2009 eine Vertretung des Angeklagten angezeigt, diese sei aber an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet und erst am Tag der Berufungsverhandlung in der Handakte der Staatsanwaltschaft aufgefunden worden.
Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.
Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet zu verwerfen.
Die zulässige Revision ist begründet.
1.
Zwar hat der Angeklagte die Sachrüge erhoben, obwohl das Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ein Prozessurteil und als solches grundsätzlich mit der Verfahrensrüge anzugreifen ist (vgl. Löwe/Rosenberg-Gössel, StPO, 25. Aufl. 2003, § 329, Rn. 97 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329, Rn. 48). Entscheidend ist allerdings nicht der Wortlaut, sondern der Sinn der Rüge (BGHSt 19, 273, 275). Die Begründung ist so auszulegen, dass der mit der Revision angestrebte Erfolg eintreten kann (BGH NJW, 1956, 756).
Es ist daher ausreichend, wenn der Sachvortrag zugleich die zur Begründung der Verfahrensrüge notwendigen Tatsachen enthält (Löwe/Rosenberg-Gössel, a. a. 0., Rn. 99; Meyer-Goßner, a. a. 0., Rn. 49).
Die vom Angeklagten erhobene Rüge ist als Verfahrensrüge noch ausreichend ausgeführt worden. An die Zulässigkeit der gegen ein nach § 329 Abs.1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil gerichteten Verfahrensrüge werden keine strengen Anforderungen gestellt, zumal das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, die in der Revisionsbegründung nicht wiederholt zu werden brauchen, gebunden ist (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 84, 85; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 19. September 1989 - 5 Ss 352/89 -, Rn. 5, zitiert nach juris). Die Revisionsbegründung lässt im Zusammenhang mit dem Urteil erkennen, dass Gründe vorliegen, die dazu führen, dass das Gericht das Ausbleiben des Angeklagten nicht als unentschuldigt ansehen durfte. Jedenfalls dem Gesamtzusammenhang der Revisionsbegründung ist zu entnehmen, dass spätestens einen Tag vor dem anberaumten Termin eine Kommunikation zwischen dem Angeklagten und dem Verteidiger stattgefunden hat, als dieser - ungeladen - noch Kenntnis von dem Termin erlangte. Darauf deuten insbesondere auch die Ausführungen hin, wonach der Verteidiger im Fall eines Hinweises des Landgerichts, den Termin nicht verlegen zu wollen, den Angeklagten hierüber informieren und, wegen seiner eigenen Verhinderung, einen Kollegen als Vertreter hätte entsenden können. Dies impliziert, dass der Angeklagte dann - im Bewusstsein, dem Gericht nicht ohne Verteidiger gegenüber zu stehen - den Termin doch noch wahrgenommen hätte.
2.
Die Revision ist begründet.
Das Gericht durfte nicht vom Fehlen einer ausreichenden Entschuldigung des Angeklagten ausgehen. Ein Entschuldigungsgrund fehlt nicht schon deshalb, weil der Angeklagte diesen nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre (OLG Düsseldorf, NStZ 84, 331; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329, Rn. 18). Die Entschuldigung kann sich aus den Akten, aus allgemein bekannten Tatsachen und aus naheliegenden Zusammenhängen ergeben (Meyer-Goßner, a. a. 0.; KK-Paul, StPO, 6. Aufl. 2008, § 329, Rn. 9). Hat das Gericht Anhaltspunkte dafür, dass das Ausbleiben des Angeklagten entschuldigt sein kann, so muss es ihnen durch Ermittlungen im Wege des Freibeweises nachgehen. (BayObLG, NStZ-RR 99, 143; Meyer-Goßner a. a. 0., Rn. 19). Hier lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Nichterscheinen des Angeklagten entschuldigt war.
Rechtsanwalt Siebers war als Wahlverteidiger nicht geladen worden, obwohl dieses rechtzeitig möglich gewesen wäre. Mit Schreiben vom 6. Januar 2009 hatte er seine Bevollmächtigung gemäß § 218 S. 1 StPO angezeigt. Zwar war das Schreiben an das Amtsgericht gerichtet worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon das Landgericht mit dem Verfahren befasst war und dieses dem Angeklagten, der bereits die Ladung zur Berufungsverhandlung erhalten hatte, auch bekannt war. Der Angeklagte und sein Verteidiger durften aber darauf vertrauen, dass die Ladung zeitnah an das Landgericht weitergeleitet werden würde. Im Falle einer unrichtigen Adressierung der Verteidigungsanzeige, trägt der Betroffene das Risiko der nicht mehr rechtzeitigen Ladung (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2006, 3786; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl. 2008, § 218, Rn. 3), nicht aber das Risiko, dass die Verteidigungsanzeige unbeachtet abgeheftet wird. Auch in den Fällen falscher Adressierung hat der Betroffene seiner Anzeigepflicht Genüge getan, wenn bei unverzüglicher Weiterleitung der Anzeige an das zuständige Gericht die rechtzeitige Ladung des Verteidigers noch möglich gewesen wäre. Das Versäumnis einer am Verfahren beteiligten Behörde - hier: die Nichtbeachtung der Verteidigungsanzeige - kann nicht zu Lasten des Betroffenen gehen (vgl. OLG Hamm, VRS 41, 64). Dementsprechend hätte die Verteidigungsanzeige vom 6. Januar 2009 weitergeleitet und der Verteidiger rechtzeitig geladen werden müssen. Der Anzeigepflicht nach § 218 StPO war Genüge getan worden. Der Vorla-
ge einer Vollmacht bedurfte es nicht (vgl. Meyer-Goßner, a. a. 0., § 218, Rn. 4; KK-
Gmel, a. a. 0.).
Dem Aussetzungsantrag des ordnungsgemäß legitimierten aber nicht geladenen Wahlverteidigers hätte das Gericht nach §§ 218, 217 Abs. 1 und Abs. 2 StPO stattgeben müssen. Da dem Landgericht unter den vorliegenden besonderen Umständen insoweit kein Entscheidungsspielraum zukam, durfte der Angeklagte davon ausgehen - zumindest aber darauf vertrauen -, dass der Termin am 18. Februar 2009 nicht stattfinden würde. Bereits dieser Umstand schließt aus, dass der Angeklagte unentschuldigt war.
Für den Fall, dass das Landgericht trotz dieser eindeutigen Rechtslage Zweifel hatte, ob der Angeklagte überhaupt Kenntnis von den genannten Umständen, welche die Terminsverlegung erforderten, hatte und vielleicht unabhängig davon - also aus ganz anderen Gründen - ohne genügende Entschuldigung fern geblieben ist, hätte es diesen Zweifeln im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachgehen müssen. Denn nur die bestimmte Feststellung, nicht nur der Verdacht, der Angeklagte sei nicht genügend entschuldigt, rechtfertigt die Verwerfung der Berufung; bloße Zweifel reichen für eine Entscheidung nach § 329 Abs. 1 S. 1 StPO nicht aus (Meyer-Goßner, a. a. 0., § 329, Rn. 22; KK-Paul, a. a. 0., § 329, Rn. 8).
3.
Das Urteil beruht auch auf dem aufgezeigten Rechtsfehler i. S. d. § 337 Abs. 1 StPO. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kammer von einer genügenden Entschuldigung des Angeklagten ausgegangen wäre, wenn sie diesen Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt hätte und ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen wäre.
Aufgrund des genannten Rechtsfehlers unterlag das angefochtene Urteil gemäß § 353 Abs. 1 StPO der Aufhebung; zugleich war die Sache nach § 354 Abs. 2 StPO an eine andere Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zurückzuverweisen. Die Entscheidung über die Kosten der Revision war dem Landgericht vorzubehalten, weil der endgültige Erfolg des Rechtsmittels derzeit nicht abzusehen ist.
Haase Tröndle Winter-Zschachlitz
12 September 2009
Unerträgliches Gejammere
So jetzt wieder in einer Sache, in der sich ein offenbar völlig überlasteter Oberstaatsanwalt aktenkundig für einen Fehler damit entschuldigt, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt angeblich wegen drei Pensen routieren musste, wobei er jetzt schon nicht mehr weiß, dass das nicht der Zeitpunkt der Beantragung eines Strafbefehls sondern der Anklageerhebung war.
Nicht heulen, ändern! Wieviel Arbeitskraft würde freigesetzt, wenn nur 95% der völlig inhaltsleeren Pressesprecherei schlicht gestrichen würde?!
Schweinegrippe jetzt auch im Arbeitsgericht Braunschweig
Der Virus scheint noch umfassender gefährlich, als bisher angenommen, er wird jetzt auch noch juristisch, und das ist bekanntlich höchst undurchsichtig.
11 September 2009
RA KM - wer sind Sie?
Irgendein RA KM meint im Blog des Kollegen Burhoff, stänkern zu müssen.
Ich bin gerne für jede Kritik offen, aber nun outen Sie sich doch mal und schildern, wann in welcher Situation mit mir persönlich was geschehen ist.
Wenn ich jemanden beschimpfe, verstecke ich mich auch nicht.
10 September 2009
Päpstin vom Amtsgericht
Für meinen Mandanten habe ich sodann bemängelt, dass sie damit dokumentiert, sich selbst für unfehlbar zu halten und jegliche Verteidigung und das gesamte Revisionsrecht in Frage zu stellen.Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Gericht die Vorschriften der StPO von Amts wegen beachtet. Entsprechende Hinweise Ihrerseits sind also entbehrlich.
Als Antwort fällt der Dame im überwiegend katholischen Bayern doch tatsächlich ein, auszuführen:
Die Doktrin eigener Unfehlbarkeit überlasse ich im Übrigen gerne weiterhin dem Papst.
Schon bemerkenswert, welch schnoddriger Arroganz sich manche Richter bedienen.
09 September 2009
Neues aus Augsburg
Aber irgenwann beginnt fast jeder, mehr zu lernen, als er bis dahin weiß. Fast jeder.
Freude in Augsburg
Hoffentlich hält sie sich daran, dass ich mir verbeten habe, mich weiterhin in dem ihr eigenen oberlehrerhaften Ton anzusprechen.
08 September 2009
Verteidigung wird abgeschafft
Eine Richterin dieses Gerichts teilt mir nämlich mit:
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Gericht die Vorschriften der StPO von Amts wegen beachtet. Entsprechende Hinweise Ihrerseits (in der Funktion als Verteidiger) sind also entbehrlich.Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dasselbe Gericht einen Haftbefehl wegen eines angeblichen Betrugsschadens von unter 100,00 € erlassen hat.
Super Ausrede
Wechselformalitäten werden auf elektronischem Wege, gemäß UTILMD Handbuch 4.0a, durchgeführt. Dieses Datenformat wurde vom Gesetzgeber als Standardformat festgelegt. Beantragungen auf anderen Vertriebswegen sind nicht zulässig. Die entsprechenden Dateien beinhalten Angaben von anderen Kunden und sind ohne entsprechenden Editor nicht lesbar. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen, können wir Ihnen die Dateien nicht zur Verfügung stellen.
Der Satz: "Wir können den Vertragsabschluß nicht nachweisen." hätte mir natürlich auch gereicht.
Manche Fußball-AltHerren sollten darüber nachdenken, für wen sie Reklame laufen.
Jürgen Rüttgers und die Rumänen
Manche Politiker müssten allein schon deshalb ganz schnell in der Versenkung verschwinden, weil sie nicht schlau genug sind, zwischen Wahlkampfsprüchen und möglichen Straftaten zu unterscheiden.
Die Argumentation von Herrn Rüttgers rumänische Arbeitsmoral betreffend war so was von niveaulos, dass man ihn dafür sofort aus sämtlichen politischen Ämtern allein wegen Dummheit entfernen sollte; dass ihm das jetzt eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung eingebracht hat, ist gut, wobei nicht vergessen werden sollte, dass Wahlkampfparolen in der Regel im Namen der jeweiligen Partei abgegeben werden.
Wer solche Parolen nicht unterstützen mag und deshalb Alternativen sucht, sollte am Wahltag den Piratenflashmob unterstützen.
Paradeiser auf den Glupschern
Er bekommt Schläge, fällt um und wird getreten, nach eigenen Angaben von Kopf bis Fuß, festgestellt wird ein blaues Auge und eine Kopfplatzwunde, sonst gar nichts. Während der Tritte liegt er am Boden und schützt seinen Kopf mit den Armen und erkennt vom Täter Schuhe und Beine - weiß aber plötzlich genau zu berichten, dass ein zweiter Täter dazukommt, der dann auch noch zutritt, den er dabei genau erkannt haben will.
Tagtägliches Geschäft - zum Erbrechen aber leider, dass es immernoch Richter gibt, die dabei nicht erkennen, dass das zwar die subjektive Wahrheit sein mag, dass der Zeuge also glaubt, was er erzählt, dass dieses Erkennen aber so unglaubhaft ist, dass man darauf keine Verurteilung stützen darf, wenn, wie in diesem Fall, keine weitere objektiven Beweisanzeichen dazukommen.
Wer das für ausreichend hält, muss darüber nachdenken, ob Strafsachen wirklich das Gelbe vom Ei für ihn sind.
Bundestagswahl = Piratenflashmob
04 September 2009
Nur das Ergebnis zählt
Die Lösung ist zwar kompliziert, der Angeklagte kann sie auch nicht verstehen, ist aber mehr als einverstanden. Der hört nur Gesamtstrafen, Auflösung, Unterbrechung, Zäsurwirkung, Vollstreckungslösung usw. - aber das Ergebnis zählt - er muss nicht mehr rein!
Soziale Marktwirtschaft bei Glaubhaftigkeitsgutachtern
Und wer ist fast ausschließlich Auftraggeber von Glaubhaftigkeitsgutachten?: Die Staatsanwaltschaft!
03 September 2009
Und sie wissen nicht, was sie tun
Ich weiß, wo die sind. Die sitzen in den Gerichtssälen als Zuschauer und behaupten, das sei wichtig für die Ausbildung und zur Auswertung, was man alles falsch gemacht hat.
Und in den Pausen werden dann Kennzeichen aufgeschrieben von Fahrzeugen, u.a. von Verteidigern, um die dann zu Ausbildungszwecken zu überprüfen.
Ein LKA, das auf solche Weise den eigenen Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, sinnfrei ihre Sitzflächen zu verbreitern, darf sich natürlich nicht wundern, wenn bemängelt wird, dass es angeblich zu wenig Polizisten gibt.
02 September 2009
Endlich wird der Richtervorbehalt ernst genommen
OLG Hamm, Urteil vom 18.08.2009, Az: 3 Ss 298/08Insbesondere auch unter Berücksichtigung des besonderen Gewichts des verfassungsrechtlich angeordneten Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen führt dessen gröbliche Verletzung durch die Justizverwaltung zu einem Verwertungsverbot. Angesichts der sich über mehrere Jahre erstreckenden Untätigkeit der Justizverwaltung trotz Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung des Richtervorbehalts und der Tatsache, dass ein richterlicher Eildienst zur Nachtzeit im Landgerichtsbezirk Bielefeld spätestens im Jahre 2006, wahrscheinlich aber bereits im Jahre 2005 hätte errichtet werden müssen - bis dahin wäre es der Justizverwaltung problemlos möglich gewesen, die erforderlichen Erhebungen durchzuführen und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen - konnte auch nicht mehr von einem Verwertungsverbot abgesehen und statt dessen zunächst eine angemessen Übergangsfrist zur Einrichtung des erforderlichen nächtlichen Bereitschaftsdienstes abgewartet werden.
Scharlatane unterwegs
Aber welche Zeit es kostet, wenn jemand aufgrund eines wirklich skandalösen Haftbefehls (angeblicher Betrugsschaden 95,00 €) in Haft ist und in wenigen Tagen aus Sachsen-Anhalt bis ins tiefste Land der Unwählbaren, also nach Bayern, verschubt werden soll, und der Kollege Haftbeschwerde nicht bei dem Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat sondern bei dem Gericht, das den Haftbefehl verkündet hat, einlegt, kann nur jemand richtig nachvollziehen, der tatsächlich inhaftiert ist.
In solchen Fällen hilft dann weder jahrelange Arbeit für die Treuhandanstalt oder das Residieren in einer Jugendstilvilla: Wenn man von einem Rechtsgebiet keine Ahnung hat, sollte man das Mandat ablehnen und nicht durch Blödsinn die Situation des Mandanten verschlimmbessern.
Hoffentlich kommt der Kollege nicht auf die Cognacidee, für das, was er verzapft hat, eine Rechnung zu schreiben.
Üble Üblichkeit und üble Fristen
Diese habe ich gestellt, indem ich selbige handschriftlich auf das Behördenschreiben gesetzt und das Schreiben dann an die Behörde zurückgefaxt habe.
Nun muckelt der Sachbearbeiter, weil das nicht die mit Behörden übliche Kommunikationsweise sei.
Mich interessiert natürlich überhaupt nicht, was üblich ist, wundere mich aber, dass sich der Mensch darüber beklagt, dass ich seiner Behörde Arbeit erspart habe; niemand musste einen Brief irgendwo abholen, niemand musste einen Umschlag öffnen, niemand musste das Schreiben hervorsuchen, das die Frage aufgeworfen hat.
Die unübliche Art also schneller und kostengünstiger. Was will der von mir mit seiner komischen Üblichkeit?
Und woher ich die Dreitagefrist nehme, die ich ihm gesetzt habe? Frage ich mich auch manchmal, wenn Behörden irgendwelche Fristen setzen, z.B. Akten innerhalb von drei Tagen zurückzusenden, innerhalb einer Woche eine Einlassung abzugeben ...
Pressesprecher von Staatsanwaltschaften - Kropf oder notwendiges Übel
Auslöser ist die Lektüre einer Akte, in der sich ein Oberstaatsanwalt weinerlich in Vermerkform dafür rechtfertigt, warum er eine Akte schlicht unangemessen lange liegengelassen hat und die Akte auch nicht anderweitig so bearbeitet wurde, wie es sich gehört.
Er habe irgendwelche Pensen übererfüllt, weil er wen auch immer warum auch immer irgendwie vertreten musste, außerdem, der Ärmste, habe er ja auch noch irgendwelche Pensen als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zu erfüllen, und deshalb ...
Nachdem ich mir nun nachhaltig die Tränen abgewischt habe, frage ich mich, ob der Steuerzahler Verständnis dafür haben kann, dass sich Strafverfahren deshalb verzögern, weil Staatsanwaltschaften schlecht organisiert sind und dazu noch Ressourcen für Posten verbrennen, die die StPO nicht nur nicht kennt, sondern die dem Sinn und Zweck einer Staatsanwaltschaft zuwider laufen.
Während laufender Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft der Presse schlicht nichts zu sagen allein wegen der Unschuldsvermutung und mit Anklageerhebung und spätestens Aburteilung hat sie eh nichts mehr zu sagen, was irgendjemanden interessiert.
Warum man dann Pöstchen als Pressesprecher bei irgendwelchen Provinzstaatsanwaltschaften auch noch mit "Pensen" belohnt dafür, dass dann - hoffentlich - gesagt wird, dass man noch nichts sagen darf oder nichts mehr zu sagen hat, bleibt ein Rätsel.
Und dieses Übel dann noch bei Staatsanwaltschaften, bei denen jedenfalls laut der heimischen Presse der Eindruck entsteht, dass es mindestens fünf Pressesprecher gibt, dass also in der Summe mehr als eine ganze Stelle dafür verbraten wird, oberwichtig zu sein und zu sagen, dass nichts zu sagen ist.
Ich kenne viele Staatsanwälte, die ihre Arbeit professionell und akkurat erledigen, aber müssen denn wirklich diese Heißeluftverteiler auch noch Pensen dafür angerechnet bekommen, dass sie etwas tun, was keiner braucht um genau das dann als Arguemt dafür herzunehmen, dass sie nicht genug Zeit hatten, ihre wirklichen Aufgaben zu erfüllen?
Weiß der Geier.
Geheimnisvolle Rechtsmittel
Als Verteidiger konnte man sich diesen überzeugenden Ausführungen nur anschließen und auch das Gericht sah es so, Ergebnis war, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.
Was den Sachbearbeiter geritten haben mag, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, und dem Steuerzahler die entsprechenden Kosten dafür zuzumuten, dass heute mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vorsitzende der Berufungskammer die Staatsanwaltschaft mit Recht dazu drängen wird, die Berufung zurückzunehmen, mag ein Geheimnis bleiben.
Aber was soll es, auch wir verteidiger versuchen hin und wieder das Unmögliche - meist allerdings im gegensatz zu Staatsanwälten nur deshalb, weil wir an den ausdrücklichen Auftrag des Mandanten gebunden sind, der Staatsanwalt scheint in solchen Fällen an nichts gebunden, insbesondere nicht an seine Vernunft oder gar an sein Gewissen.