02 September 2009

Scharlatane unterwegs

Der Mandant war bisher vertreten durch einen Kollegen, der sicher sehr honorig ist und insbesondere durch erhebliches Fachwissen glänzt - solange es nicht um Strafrecht geht.

Aber welche Zeit es kostet, wenn jemand aufgrund eines wirklich skandalösen Haftbefehls (angeblicher Betrugsschaden 95,00 €) in Haft ist und in wenigen Tagen aus Sachsen-Anhalt bis ins tiefste Land der Unwählbaren, also nach Bayern, verschubt werden soll, und der Kollege Haftbeschwerde nicht bei dem Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat sondern bei dem Gericht, das den Haftbefehl verkündet hat, einlegt, kann nur jemand richtig nachvollziehen, der tatsächlich inhaftiert ist.

In solchen Fällen hilft dann weder jahrelange Arbeit für die Treuhandanstalt oder das Residieren in einer Jugendstilvilla: Wenn man von einem Rechtsgebiet keine Ahnung hat, sollte man das Mandat ablehnen und nicht durch Blödsinn die Situation des Mandanten verschlimmbessern.

Hoffentlich kommt der Kollege nicht auf die Cognacidee, für das, was er verzapft hat, eine Rechnung zu schreiben.

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