Und wieder einmal wird gerade die Erfahrung bestätigt: Als Glaubhaftigkeitsgutachter kann man nur mit Folgeaufträgen rechnen, wenn man in der Regel das Ergebnis präsentiert, das dem Auftraggeber gefällt und in den Kram passt.
Und wer ist fast ausschließlich Auftraggeber von Glaubhaftigkeitsgutachten?: Die Staatsanwaltschaft!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen