Für meinen Mandanten habe ich sodann bemängelt, dass sie damit dokumentiert, sich selbst für unfehlbar zu halten und jegliche Verteidigung und das gesamte Revisionsrecht in Frage zu stellen.Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Gericht die Vorschriften der StPO von Amts wegen beachtet. Entsprechende Hinweise Ihrerseits sind also entbehrlich.
Als Antwort fällt der Dame im überwiegend katholischen Bayern doch tatsächlich ein, auszuführen:
Die Doktrin eigener Unfehlbarkeit überlasse ich im Übrigen gerne weiterhin dem Papst.
Schon bemerkenswert, welch schnoddriger Arroganz sich manche Richter bedienen.
3 Kommentare:
"soll ihre bemerkung mit von amts wegen usf. dann in die wiedervorlage?"
.~.
Ich finde Menschen die die Weisheit aus Löffeln gefressen haben und sich für unfehlbar halten auch furchtbar. Leider ist dies gerade unter Juristen eine ziemlich weit verbreitete Spezies.
Die Antwort der Richterin finde ich (als Außenstehender) aber durchaus schlagkräftig.
Ludwig hat gesagt ...
ich kann Caminho nur beipflichten --- bzgl. der Schlagfertigkeit---. Es wäre vielleicht auch ganz interessant zu wissen, was Ursache für den Hinweis des Gerichts war.Einfach so (ohne jegliche Veranlassung) gibt es den vermutlich nicht. Es nur als Arroganz abzutun ist ziemlich billig. Also, jetzt die Hosen runterlassen Herr Siebers ... Was haben Sie denn vorher an das Gericht geschrieben um solch eine Reaktion zu erwirken? Den Umgang mit Ihren Anwaltskollegen (Scharlatan) finde ich a r r o g a n t . Ferner finde ich ihre Statements ggü. dem Gericht in Augsburg unfair, da sich ein Richterin, selbst wenn sie ihre Seiten finden sollte, meines Wissens nicht zur Wehr setzen kann, da Gegendarstellungen vom gerichtlichen Pressesprecher kommen. Sie kennen bestimmt den Grundsatz:"audiatur et altera pars"! Für Nichtlateiner "Man sollte auch die andere Seite hören"!
Freundliche Grüße aus dem Ostallgäu (im wunderschönen Bayern, dem Land der Unwählbaren und 80 km südlich von Augsburg)
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