19 September 2009

Erziehungsgedanke des JGG - Haft nach 14 Jahren

Die Braunschweiger Zeitung berichtet, dass 14 Jahre nach einem Tötungsdelikt an einer 19-Jährigen aus Lüttgenrode (Harzkreis) ihr ehemaliger Lebensgefährte als Tatverdächtiger verhaftet wurde.

Der 34-Jährige, von dem sich die junge Frau kurz vor der Tat getrennt hatte, sei am Freitag in Bad Harzburg (Kreis Goslar) einem Haftrichter vorgeführt worden, berichtet die „Magdeburger Volksstimme“ (Samstag). Die Polizei bestätigte die Verhaftung und will am Samstag weitere Einzelheiten zu dem Fall bekanntgeben.

Der Mord an der 19-Jährigen hatte sich Ende August 1995 ereignet. Zwei Monate zuvor soll sich das spätere Opfer von dem damals 20-Jährigen getrennt haben. Ein Bekannter habe dem Mann nach der Tat ein Alibi gegeben, was dazu beigetragen habe, dass dieser nicht weiter in das Visier der Ermittler geriet, berichtet die Zeitung.

Die Leiche der jungen Frau war vom Vater auf dem Dachboden des Elternhauses in Lüttgenrode gefunden worden. Nach Polizeiangaben war die Frau mit äußerster Brutalität getötet, aber nicht sexuell missbraucht worden. Laut Obduktion wurde die Frau stranguliert. Der Täter hatte ihr auch mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen. Zudem wurden mehrere Stiche in der Leiche festgestellt. dpa

Wenn er denn der Täter gewesen sein sollte und damals noch nicht 21 war und man möglicherweise Jugendrecht anwenden müsste, wird es spannend, darüber nachzudenken, ob es mit dem Erziehungsgedanken des JugendgerichtsGesetzes vereinbar ist, jemanden - auch wenn es sich um eine solche Tat handelt - dafür in Haft zu nehmen.

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