08 September 2009

Paradeiser auf den Glupschern

Der Zeuge war besoffen, Atemalkoholkonzentration von fast 2,4 Promille, Vorfall im Schrebergarten bei einer "Nachfeier" gegen 16.00 Uhr, die am Vormittag begonnen hat, Zeugen bestätigen, dass er ganz schön angegangen war.

Er bekommt Schläge, fällt um und wird getreten, nach eigenen Angaben von Kopf bis Fuß, festgestellt wird ein blaues Auge und eine Kopfplatzwunde, sonst gar nichts. Während der Tritte liegt er am Boden und schützt seinen Kopf mit den Armen und erkennt vom Täter Schuhe und Beine - weiß aber plötzlich genau zu berichten, dass ein zweiter Täter dazukommt, der dann auch noch zutritt, den er dabei genau erkannt haben will.

Tagtägliches Geschäft - zum Erbrechen aber leider, dass es immernoch Richter gibt, die dabei nicht erkennen, dass das zwar die subjektive Wahrheit sein mag, dass der Zeuge also glaubt, was er erzählt, dass dieses Erkennen aber so unglaubhaft ist, dass man darauf keine Verurteilung stützen darf, wenn, wie in diesem Fall, keine weitere objektiven Beweisanzeichen dazukommen.

Wer das für ausreichend hält, muss darüber nachdenken, ob Strafsachen wirklich das Gelbe vom Ei für ihn sind.

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