31 Mai 2012

Der Bengalo-Anwalt

Das wird dem Kollegen wohl zu denken gegeben haben, als er als unbeteiligter Zuschauer im Gerichtssaal plötzlich als Straftäter identifiziert wurde - von zwei Zeugen! Dem klagenden Verein, Bayern München, wird das wohl eher nicht gefallen haben.

Fußballvereine können ihre Fans dafür haftbar machen, wenn durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Stadion Strafzahlungen fällig werden. Dazu müssen die Klubs die Täterschaft allerdings klar nachweisen, entschied das Karlsruher Landgericht (Az. 8 O 78/12) am Dienstag. In dem Verfahren wollte der FC Bayern München von einem Fan aus der Region Karlsruhe eine Entschädigung von 15 000 Euro eintreiben. Diese Summe musste der Verein nach einem Champions-League-Qualifikationsspiel im August 2011 zahlen musste, weil seine Anhänger im Stadion bengalische Feuer entzündet hatten.
Die Richter gaben dem Verein grundsätzlich Recht. Sie sprachen den Fan aber frei, weil der FC Bayern dessen Schuld nicht eindeutig nachweisen konnte. So hatten zwei von drei Zeugen einen unbeteiligten Anwalt als Täter identifiziert.
Quelle: Badische Zeitung


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Bezahlt den unbeteiligten Anwalt im Zuschauerraum auch die Rechtsschutzversicherung?

Anonym hat gesagt…

Ich war am Tag der mündlichen Verhandlung auch im Gericht und dachte noch das sieht nach einer spannenden Verhandlung aus. Ich hätte mich auch in den Zuschauerraum setzen sollen, wer weiß wer dann noch alles identifiziert worden wäre :)
Danke für diesen Blogbeitrag und die Info über den Ausgang des Verfahrens.
Grüße von einer Kollegin aus Karlsruhe

Anonym hat gesagt…

Das ist ja wie bei Babara Salesch...

Werner Siebers hat gesagt…

Das war Barbara Salesch!

 

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