19 Mai 2012

Die Igelplage geht wieder los

Während der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass ein Schöffe der Vater eines der Opfer der angeklagten Taten war. Damit war die Verhandlung beendet und das Verfahren wurde ausgesetzt.

Da alle bestrebt waren, dass das Verfahren ein schnelles Ende findet, wurde der nach Geschäftsverteilungsplan richtige Ersatzschöffe gefunden, angerufen, erreicht und ins Gericht gebeten. Verteidigung und Angeklagter verzichteten auf die Einhaltung der Ladungsfrist und nach zwei Stunden ging es wieder von vorne los.

Klar, dass -weil es eine Aussetzung und nicht nur eine Unterbrechung war- zwei Verhandlungsgebühren angefallen sind. Aber, es ist Frühjahr, die Igel stecken wieder in den Taschen, und die Kostenknipser des Gerichtes kommen auf die Schnapsidee, die zweite Verhandlungsgebühr zu streichen und sich dabei auch noch auf den RVG - Kommentar des Kostenpapstes, des Kollegen Burhoff, zu berufen - allerdings auf eine Stelle, die sich mit der Unterbrechung und gerade nicht mit der Aussetzung beschäftigt.

Nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen. Aber ich werde Euch den Igel aus der Tasche ziehen!


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

7 Kommentare:

Gast hat gesagt…

Das mit dem Igel ist wirklich ein schönes Bild.

Haben Sie auch so ein schönes Bild für Anwälte, die mal eben ihr für den Tag eingeplantes Honorar auf Steuerzahlers Kosten verdoppeln wollen? Irgendwas mit Geier oder Hai, schlage ich vor.

kj hat gesagt…

Igel sind für die Natur nützliche Tiere und so etwas wie eine Igelplage gibt es gar nicht.

Mein Vorkommentator hat es auf den Punkt gebracht.

Die Plagen der Menschheit, sind die Kasten der Krieger, Pfaffen, heute zunehmend Banker und Rechtsanwälte

Werner Siebers hat gesagt…

Fein, dass ich hier Samariter als Leser habe, die natürlich immer auf ihnen zustehende Vergütungen verzichten, wenn andere sie zu hoch oder überflüssig finden.

hau26hau hat gesagt…

"Ersatz-"Schöffen gibt es nicht. Hier wurde ein Hilfsschöffe zur Hilfe gerufen. Auch mit einem bereits geladenen Ergänzungsschöffen hätte man weiterbehandeln können.

Anonym hat gesagt…

@Gast, KJ: Es mag ja ihre Meinung sein, dass die Vergütung nicht fair ist.
Das sollte aber nicht dazu führen, dass man die Verweigerung durch den Kostenbeamten gutheißt. Das ist reine Willkür.

Man kann sich ja für eine Änderung der Vergütung einsetzen wenn einem das nicht passt. Dann verdienen diese Super-Reichen Rechtsanwälte (Im Strafrecht^^) weniger und alles geht mit rechten Dingen zu :)

kj hat gesagt…

Ich habe nicht behauptet, dass RA super Gehälter haben, noch meine ich nicht, sie sollten ordentlich verdienen.

Hier geht wohl, was ich aber nur vermute, die Zusatzgebühr zu Lasten des Angeklagten, der letztlich die Zeche zahlt.

Wenn mir ein Harzt IV Empfänger sagt, er soll die für die Miete vorgesehene Zahlung an den RA als Vorschuss vor dem PKH-Beschluss zahlen, dann kommt mir das Kotzen.

Zwischen billigen Jakob und Gier gibt es wohl auch einen anständigen Mittelweg.

kj hat gesagt…

ich meine natürlich, Ra sollten ordentlich verdienen dürfen

 

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