19 Mai 2012

Wie ist das werte Befinden?

Mal wieder so ein schöner Sprach-Klops, der sich hin und wieder in Ermittlungsakten befindet. Sonderbare Ausdrucksweise von Polizei und Juristen, wenigstens gibt es immer wieder mal etwas zum Schmunzeln. Hier und heute:

Da keine weiteren Ermittlungsansätze erkennbar sind, wird der Ermittlungsvorgang der Staatsanwaltschaft zum weiteren Befinden übersandt.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

5 Kommentare:

Gast hat gesagt…

Was ist daran noch gleich der "Klops" (also falsch)?

Werner Siebers hat gesagt…

Klasse, hier kann man endlich mal über die Bedeutung eines Klopses diskutieren. Mein Blog macht Sinn!

Gast hat gesagt…

Ich kann es ja einfach mal für Sie erklären:

In der dienstlichen Korrespondenz unter Behörden - oder auch zwischen Abteilungen großer Unternehmen - muss manchmal eine Akte zuständigkeitshalber an eine andere Behörde/Abteilung weitergereicht werden, die dann selbständig entscheiden soll, was zu geschehen hat.

Im Englischen schreibt man dann üblicherweise "for further action", auf Deutsch "zur weiteren Veranlassung" oder "zum weiteren Befinden". Man könnte auch etwas anderes schreiben, aber es vereinfacht halt die Bearbeitung, wenn man sich solcher festen Floskeln bedient.

War das jetzt für Sie verständlich?

Werner Siebers hat gesagt…

Nein, habe ich nicht verstanden, wie man mittelalterliche Klöpse mit solcher Innbrunst verteidigen kann. Aber, jedem das Seine.

Anonym hat gesagt…

@ Gast:

Jemandem, der "macht Sinn" in seinen Beiträgen und Anmerkungen verwendet, können Sie keine sprachlichen Feinheiten nahebringen.

 

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