10 Mai 2012

Geraucht wird unter sich


Rauchen ist ein so intimer Vorgang, da will man lieber unter sich sein und den Pöbel außen vorhalten.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Nicht gerichtsfremd" ist dann neben dem verteidigenden Anwalt der Beklagte, der Zeuge, deren eventuelle Erziehungsberechtigte und Vormünder, der Bewährungshelfer sowie deren Verlobte und Ehepartner?

Warum nicht der Rest? Privilegien?

pukkk hat gesagt…

dann dürfen dort also nur gerichtsbekannte rauchen? wer will das kontrollieren? offenkundig ist das ja wohl nicht. im zweifel muss man wahrunterstellen.

 

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