Rauchen ist ein so intimer Vorgang, da will man lieber unter sich sein und den Pöbel außen vorhalten.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
2 Kommentare:
"Nicht gerichtsfremd" ist dann neben dem verteidigenden Anwalt der Beklagte, der Zeuge, deren eventuelle Erziehungsberechtigte und Vormünder, der Bewährungshelfer sowie deren Verlobte und Ehepartner?
Warum nicht der Rest? Privilegien?
dann dürfen dort also nur gerichtsbekannte rauchen? wer will das kontrollieren? offenkundig ist das ja wohl nicht. im zweifel muss man wahrunterstellen.
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