Den Vorhalt, dass ich dann aus der Tatsache, dass in seinem Bericht nichts von einer Belehrung des Beschuldigten zu lesen ist, schließe, dass er auch vor seiner Befragung nicht belehrt hat, wollte er zwar eigentlich nicht so stehen lassen, kam aber dann doch so ins Schleudern, dass er nicht mehr ausschließen konnte, in diesem einzigen Fall in seinem Berufsleben ganz vielleicht doch die Belehrung vergessen hatte.
Der Vorsitzende des Gerichts lächelte wissend und verwertete die Angaben des Angeklagten nicht, zumal der auch völlig besoffen war, als er von dem Polizeibeamten befragt worden war.
Gutes Ergebnis.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Und hat es was gebracht?
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