22 Mai 2012

Belehrungskünstler

Der Polizeibeamte bestätigte, dass er in seinem Bericht alles aufgeschrieben hat, was wichtig war. Er bestätigte, dass er immer alles aufschreibt, was wichtig ist. Er bestätigte, dass er Beschuldigtenrechte für besonders wichtig hält. Dann bestätigte er noch, dass ein jeder Beschuldigte das Recht hat, umfassend und vollständig belehrt zu werden.

Den Vorhalt, dass ich dann aus der Tatsache, dass in seinem Bericht nichts von einer Belehrung des Beschuldigten zu lesen ist, schließe, dass er auch vor seiner Befragung nicht belehrt hat, wollte er zwar eigentlich nicht so stehen lassen, kam aber dann doch so ins Schleudern, dass er nicht mehr ausschließen konnte, in diesem einzigen Fall in seinem Berufsleben ganz vielleicht doch die Belehrung vergessen hatte.

Der Vorsitzende des Gerichts lächelte wissend und verwertete die Angaben des Angeklagten nicht, zumal der auch völlig besoffen war, als er von dem Polizeibeamten befragt worden war.

Gutes Ergebnis.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

kj hat gesagt…

Und hat es was gebracht?

 

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