Die Staatsanwaltschaft ist der Ermittlung der objektiven Wahrheit verpflichtet und hat kein Interesse daran, in Zeugen etwas "hineinzufragen".
Na PROST!
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
Die Staatsanwaltschaft ist der Ermittlung der objektiven Wahrheit verpflichtet und hat kein Interesse daran, in Zeugen etwas "hineinzufragen".
6 Kommentare:
das sind drei, mindestens aber zwei wünsche auf einmal:
- dass er der wahrheit verpflichtet sei
- dass er kein interesse daran habe, in zeugen etwas hineinzufragen
- und ich sehe in der verbindung beider aussagen, wie sie sie zitieren, eine andeutung, dass das eine aus dem anderen folge.
gibt es eigentlich einen juristischen fachausdruck für argumentation qua sitzfleisch?
.~.
Bei welcher Staatsanwaltschaft laufen denn solche zickigen Dummschwätzer herum?
So lange Staatsanwälte weisungsgebunden sind, hege ich ZWeifel an der getätigten Aussage...
Zu Teil 1 der Aussage kann ich diverse Nachweise führen, dass dieser Verpflichtung, wenn es sie denn geben sollte, nicht immer nachgekommen wird.
Zu Teil 2 der Aussage ist anzumerken, dass ich diverse Nachweise führen kann, dass, wenn es das Interesse tatsächlich nicht gibt, dann letztlich ohne Interesse so gehandelt wird.
Dies erinnert mich an eine Hauptverhandlung in dieser Woche:
Die Belastungszeugen wurden von der StA in aller Ruhe befragt. 3 Zeugen hatten 4 Sachverhaltsvarianten zu bieten. Den Entlastungszeugen, die den belastenden Aussagen widersprachen, wurden aber sofort Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage angedroht. Soweit zur Objektivität.
Na prima, dann bestehen auch keine Gründe mehr nach den Gefühlszuständen der Staatsangestelten zu fragen.
http://strafprozess.blogspot.com/2009/09/neues-aus-augsburg.html
Wenn jetzt der BGH feststellt, Kriminalität ist illegal können wir endlich frohen Mutes in die Zukunft schauen.
#k.
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