28 Mai 2012

Ein scharfer Gestank


Hin und wieder hat man das. Man beginnt, eine Ermittlungsakte zu lesen, und nach kurzer Zeit entwickelt sich etwas, das einem vorkommt wie ein scharfer, unangenehmer Gestank. Man spürt, an der Akte stimmt etwas nicht, Informationen werden vorenthalten.

Manchmal ist der erste Satz einer Akte schon ein deutliches Zeichen. Der Satz lautet:

"Es wurde dienstlich bekannt, dass ...."

Wenn dann später nicht erklärt wird, wer wem wann warum welche Informationen gegeben hat, bleibt der Eindruck der unzulässigen Mauschelei, insbesondere, wenn auf Nachfragen keine Antworten gegeben werden.

Habe gerade wieder so eine Stinkbombe


in der Hand. Werde ich wohl einen Beweisantrag stellen müssen, den Polizeibeamten, der diesen ominösen Hinweis in die Akte genommen hat, dazu zu vernehmen, dass ihm diese Information von einem stadtbekannten Lügner anlässlich des letzten gemeinsamen Bordellbesuches nach dem Genuss zumindest einer Flasche Wodka (pro Person) gegeben wurde als Gegenleistung dafür, dass dem Informanten an dem Abend alle Damen des Etablissements auf Staatskosten frei zur Verfügung standen.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

Peter P. hat gesagt…

zur symbolhaftigkeit des bildes: so ein harzer roller mag ja stinken. aber dafür schmeckt er umso besser. und macht nicht dick, weil weniger als ein prozent fett.
stellt sich die frage, ob die stinke-akte diese oder andere vorteile auch aufweisen kann.

kj hat gesagt…

Spielt das denn für den Tatnachweis eine Rolle, wie die Information zur Polizei kam? Entscheidend ist doch, ob sie stimmt oder nicht und hierzu reicht die blosse Kenntnis der Polizei auch nicht. Der Richter könnte vielleicht diesen Beweisantrag wegen mangelnden für den Straftatbestand entscheidenden Beweisthema zurückweisen.

 

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