23 Mai 2012

Suchspiel


Der Mandant hat die Polizeibeamten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Wohnung, die er aufschließen soll, nicht seine ist.

Das ärgerte die Polizeibeamten sehr, sie wurden böse. Dann holten sie einen Schlosser, öffneten die Wohnung, von der sie meinten, dass sie meinem Mandanten gehört - und fanden nichts.

Sie waren jetzt noch böser und entschwanden wieder.

Mein Mandant ging dann in seine Wohnung; ob er da etwas hatte, was man in der falschen Wohnung gesucht hat, weiss ich natürlich nicht. Wenn da aber etwas gewesen sein sollte, könnte ich mir vorstellen, dass es jetzt nicht mehr da ist.

Der Mandant haut sich immernoch auf die Schenkel! Und der Nachbar ist sauer, dass seine Bude nach der Durchsuchung aussieht wie eine Achterbahn. Die Polizisten waren halt sauer!


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

7 Kommentare:

Yosh hat gesagt…

Ich gehe natürlich davon aus, dass auch in der "eigentlichen" Wohnung Ihres Mandanten nichts zu finden gewesen wäre und teile den Schenkelklopfer ;-)

Joe Nevermind hat gesagt…

Um Gottes Willen... Wer bezahlt den Schaden? Wer steht für die Arbeitszeit gerade, die man brauht um das alse wieder zu richten? Hat man da eine reelle Chance auf Schadenersatz?

RA Kuemmerle hat gesagt…

So etwas ist einer Mdt. auch passiert. Ihre Wohnung hatte zwei Eingangstüren, eine vorn mit Schild und eine hinten ohne Schild. Polizei wollte beim Nachbarn durchsuchen und hat sich in der hinteren Tür vertan und es noch nicht mal gemerkt. Man hat nett den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt auf den Nachbarn auf den Wohnzimmertisch drapiert und ist nach erfolgloser Durchsuchung wieder gegangen. Die von mir übersandte Rechnung für den Schlosser wurde anstandslos bezahlt.

RA Jens Glaser hat gesagt…

Hatte auch mal so etwas in der Art. Die Tür wurde umgehend und anstandslos aus Steuergeldern bezahlt.

Anonym hat gesagt…

Doofe Frage: Wer räumt dann hinterher die auf lins gedrehte Wohnung wieder auf?
ich mein die Tür ist ja nicht alles. Gehte ja auch gerne mal was zu Bruch.
Und was ist wenn die Herren Polizeibeamten doch etwas verdächtiges in der "falschen" Wohnung finden.

Werner Siebers hat gesagt…

Aufräumen muss der Wohnungsinhaber. Und das zufällig Gefundene heißt dann "Zufallsfund" und unterliegt keinem Beweisverwertungsverbot.

Miraculix hat gesagt…

Nachdem den Polizisten ja gesagt wurde, daß das die falsche Wohnung ist müsste man doch über Hausfriedensbruch nachdenken ...

Und wenn in der Wohnung jetzt etwas fehlt?

 

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