30 Juni 2012

Bundesamt für Verfassungsschutz - Oder: Sollte man Schredderer schreddern?


Verfassungsschutz, sollte wohl mal bedeuten, dass jemand die Verfassung schützt.

Ob das von dort aus, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, je geschehen ist, kann und will ich nicht beurteilen.

Jetzt aber entsteht der Eindruck, dass der Bürger von dort aus im negativen Sinn vor der Verfassung geschützt wird. Reicht es da, zu glauben, dass irgendein Referatsleiter nicht bei Sinnen war oder muss man befürchten, dass dort eine Ansammlung verfassungsfeindlicher Mächte eine Heimat gefunden haben, die in einer "Notsituation" Akten über Verfassungsfeinde und den Nachweis über eigenes Versagen einfach schreddern?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und sein Präsident Heinz Fromm stehen nach der NSU-Akten-Affäre massiv unter Druck: Innenexperte Stephan Mayer (CSU) hat diesbezüglich "Konsequenzen" gefordert.
"Die Affäre wirft die Frage auf, ob Fromm den Verfassungsschutz noch im Griff hat. Das muss Konsequenzen haben", sagte er der "Bild"-Zeitung (Samstagausgabe). Am vergangenen Mittwoch war bekannt geworden, dass die Behörde wichtige Informationen zur Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) vernichtet hat.
Gegen den betreffenden Referatsleiter wurden inzwischen disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Er hatte kurz nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie (10 Tote) Anfang November 2011 sieben Ordner mit Details zur geheimen Operation "Rennsteig", dem Einsatz von V-Leuten im rechtsextremistischen "Thüringer Heimatschutz", schreddern lassen. Danach hatte er wiederholt behauptet, die Akten seien bereits im Januar 2011 vernichtet worden.
Nach "Bild"-Informationen droht ihm wegen eines Verstoßes gegen "beamtenrechtliche Vorgaben" unter Umständen sogar die Entlassung.
Quelle: newsticker



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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

28 Juni 2012

Mediale Exekution




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Ist ein Ist ein Ist oder ein Soll?

Nun gut, ich gebe zu, die Frage hört sich dämlich an. Ich hätte auch fragen können: Drehen sich Juristen (insbesondere Gerichte) Gesetze so hin, wie es ihnen gerade passt?

Antwort: Klar!

Frage: Muss das hingenommen werden?

Antwort: Ich meine nicht.

Worum geht es. § 306 II StPO sagt ganz einfach, klar und deutlich:
Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde sofort, spätestens vor Ablauf von drei Tagen, dem Beschwerdegericht vorzulegen.
Man wird sich nicht darüber streiten können, dass das Wort "ist" die Vermutung zulässt, dass damit eine "Muss-Vorschrift" und keine "Soll-Vorschrift" vorliegt. Auch kann man eigentlich nicht darüber streiten, dass die Auslegung "contra legem" von Verfahrensvorschriften, insbesondere der StPO, unzulässig ist.


Und, was machen die Kommentatoren aus diesem klaren Text?: Bei der in § 306 Abs 2 Hs 2 StPO geregelten Dreitagesfrist, die mit dem Eingang bei Gericht beginnt, handelt es sich um eine Sollvorschrift, zwingend ist sie nicht.


Und, was machen insbesondere die Gerichte und Staatsanwaltschaften aus diesem klaren Text?: Die harmloseren kennen ihn nicht, die anderen ignorieren ihn! Es gibt z.B. kaum eine Haftbeschwerde, die innerhalb von drei Tagen, wie es das Gesetz seit 1877 eindeutig vorschreibt, innerhalb von drei Tagen dem Beschwerdegericht vorliegt.


Und was tun wir Verteidiger gegen diese Unverschämtheiten? Zu wenig!


Schon 2010 hat der Nicht-nur-RVG-Papst Detlef Burhoff auf diese Problematik hingewiesen, u.a. unter Verweis auf die klaren Worte des OLG Naumburg in der Entscheidung OLG Naumburg vom 21.07.2010 – 1 Ws 398/10 und dabei zu Recht eingefordert:


Verteidiger sollten die Einhaltung dieser Frist anmahnen und Verletzungen als rechtswidrig beanstanden. 


Das sehe ich auch so, und zwar sollte das nicht hin und wieder sondern immer wieder gerügt werden, damit dieser Unsitte endlich Einhalt geboten wird.




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27 Juni 2012

Geschwindigkeitsüberschreitung - Bußgeldbescheid gegen Rechtsanwalt

Ein Traumkonstellation.

Angeblicher Übeltäter: Ein Rechtsanwalt
Der Messbeamte: Ein Tubel (ich liebe diesen schweizer Ausdruck, gelernt von @Frechgeist auf Twitter)
Die Bußgeldbehörde: Alles Schnarcher
Der Richter: Hat die Akte nicht gelesen

Spannung geweckt? Und das ist gut so.

Hier und heute verrate ich nicht, wer der Rechtsanwalt, der Tubel, die Bußgeldbehörde oder wo das Gericht ist, ich sage nur:

Es wird mir ein Vergnügen sein, für den Kollegen einen Freispruch zu erkämpfen. Mit Ansagen!

Ich werde berichten.


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Folgen taktischer Geständnisse

Manchmal unterbreiten Staatsanwälte oder Richter "Sonderangebote" für den Fall eines Geständnisses, die von Angeklagten dann angenommen werden, weil sie z.B. unter Bewährung stehen und nun plötzlich in einem neuen Verfahren eine Geldstrafe "offeriert" wird. Das, obwohl an dem neuen Vorwurf gar nichts dran ist.

Ich hatte jetzt mit einem Fall zu tun, in dem jemand in erster Instanz seine Unschuld beteuert hatte, wobei 4 Zeugen ihn auch entlastet haben, während zwei andere Zeugen ihn der Täterschaft bezichtigt haben. Diesen beiden wurde geglaubt, der Arme wurde zu neun Monaten ohne Bewährung verurteilt, der Widerruf einer anderen Bewährung drohte.

In der Berufungsinstanz wurde ihm dann für ein "Geständnis", also für das, was man hören wollte, eine Geldstrafe angeboten. Das Angebot nahm er an, seine laufende Bewährung war damit gesichert, alles "klar".

Bis auf die Kleinigkeit, dass man nun gegen seine vier Entlastungszeugen aus erster Instanz Anklage erhoben hat wegen des Vorwurfes der uneidlichen Falschaussage und der Sonderangebotsannehmer nun plötzlich als Zeuge in dem Verfahren gegen seine vier "Entlaster" aussagen musste.

Davon abgesehen, dass ich meine, dass hier in Anwendung der Mosaiktheorie des BGH ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO bestanden hätte, musste er nun durch die Hölle und berichten, dass er die Ausgangstat entgegen seinem eigenen "taktischen Geständnis" in zweiter Instanz doch nicht begangen hat und das Geständnis nur wegen des "Sonderangebotes" abgelegt hatte.

Entgegen allen Erwartungen wurde ihm das so abgenommen und seine vier "Entlastet" wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft von dem Vorwurf der Falschaussage freigesprochen.

Hut ab vor der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und der Jugendrichterin, die beide offensichtlich das richtige Gespür hatten und sich nicht davon leiten ließen, dass die anderen damit befassten Staatsanwälte und Richter zwingend alles richtig gesehen haben.

Nun denkt der ursprüngliche Angeklagte natürlich darüber nach, in seinem Verfahren die Wiederaufnahme zu betreiben. Nach dem Motto: Alles nochmal!

Hätte man in dem Ursprungsverfahren ein wenig mehr den Grundsatz "in dubios pro reo" beachtet, wäre es niemals zu diesem Riesentheater gekommen.



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26 Juni 2012

Gekotzt!


Ich habe die Auszubildende gewarnt. Ich habe ihr gesagt, sie soll sich den Bildbericht lieber NICHT ansehen und beim Scannen NICHT hinsehen.

Als ich dann die Geräusche aus der Toilette hörte, wusste ich, sie hat meinen Rat nicht befolgt.

So eine farbig mit guten Objektiven fotografierte Obduktion mit Schusskanaluntersuchung mitten durchs Hirn verträgt nicht jeder sofort.


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24 Juni 2012

Maulwurf beim DFB wurde gefunden

Endlich! 

Der Maulwurf, der die Aufstellungen und wohl auch Taktik des DFB/deutschen Nationalmannschaft  an die Gegner so früh verraten hat, dass die sich darauf einstellen konnten, ist wohl gefunden.

Dass es sich ausgerechnet um eine Frau handelte, war eine Überraschung. Bei der Stellung der Dame wird wohl nicht damit zu rechnen sein, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.


Quelle: Titanic

Übrigens: Unbedingt lesen! Sünden-STA-Münster



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Wulff hat mal wieder etwas vergessen

Unser aller ehemaliger Bundespräsident hat mal wieder etwas vergessen. Ein bisschen Geld,

kann schon mal passieren, wer schaut auch dauernd in sein Privatkonto, da können sich 10 Mille schon mal verstecken.

Es klingt wie eine der typischen Wulff-Episoden nach dem Motto: "War was?". Ungeachtet des üblichen Verfahrens hat Ex-BundespräsidentChristian Wulff nämlich in seiner Amtszeit ein Preisgeld von 10.000 Euro erhalten und nicht gestiftet. Statt dessen zahlte er es laut einem Bericht des "Spiegel" auf sein Privatkonto ein. Nach Anfrage eines Staatsanwalts spendete er das Geld schnell doch noch.Wie das Magazin am Sonntag vorab aus seiner neuen Ausgabe berichtete, stieß die Staatsanwaltschaft Hannover bei ihren Finanzermittlungen auf das Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, das Wulff im Herbst 2011 bei der Auszeichnung mit dem Leo-Baeck-Preis vom Zentralrat der Juden erhalten hatte.
Die Behörde prüfe, "ob aufgrund der Verwendung des Preisgeldes ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht", zitierte der "Spiegel" einen Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zwar gibt es keine rechtlich verpflichtende Regelung für das Staatsoberhaupt; es gehört aber zum guten Ton für Bundesminister und Bundespräsidenten, Preisgelder gleich zu stiften.
Quelle: t-online



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23 Juni 2012

Das Amtsgericht Leipzig durch das Auge von Rechtsanwalt S. ( Strafverteidiger Strafrecht )

Das Amtsgericht Leipzig, eine Riesenkiste, die auch einmal Jürgen Schneider gehörte.



Nachholbedarf allerdings bei der Männerquote, denn:

Ingesamt beträgt der Anteil weiblicher Amtsangehöriger 75,5,0 %!


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Belehrungskünstler

Es ist nicht nur schade, es ist eigentlich dramatisch und indiskutabel, dass Polizeiarbeit immer wieder Anlass gibt, sich darüber zu beklagen, dass selbst die grundlegendsten Regeln oft mit Füßen getreten werden.

Aktuelles Beispiel aus einer Ermittlungsakte:
"Nachdem mir durch die Leitstelle Y. mitgeteilt wurde, dass für Frau X. kein Eintrag im POLAS System bestehe, stieg ich aus dem Fahrzeug und ging zu ihr.
Hier befragte ich Frau X., ob sie vor Fahrtantritt Alkohol bzw. Drogen konsumiert hat. Frau X. verneinte dies sofort. Nun fragte ich Frau X., ob sie mit einem Drogenvortest einverstanden ist. Diesem stimmte sie zu.
Bei dem Drogenvortest stellte ich einen Tremor im Oberschenkel, Augenschlagen und gerötete wässrige Skleren fest.
Auf erneutes Fragen gab Frau X. nun an, dass sie vor geraumer Zeit Cannabis konsumiert habe. Diese geraume Zeit verringerte sich nach mehrmaligem Nachfragen auf einen Konsum vor 3 Wochen.
Nun belehrte ich Frau X. im Status einer Beschuldigten und bot ihr einen freiwilligen Urintest an."
Ich biete dem PK die Frührente an, damit er zukünftig nicht mehr dermaßen unverschämt mit den Beschuldigtenrechten umgeht und gefälligst nicht erst belehrt, wenn alle Messen gesungen sind.


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22 Juni 2012

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Münster den Salat

Ich käme ja nicht darauf, so etwas nur zu denken; aber ein Mandant meinte, dem Staatsanwalt in Münster sei bestimmt so weißer Glibber im Hosenbein heruntergelaufen, als er im Gerichtssaal dem vorläufig festgenommenen Rechtsanwalt vorgelesen hat -man kann sich ja nicht alles merken, wenn man so aufgeregt ist-, dass er im Knast einen Arzt aufsuchen kann, wenn er sich nicht wohl fühlt.

Ganz blöd für die Staatsanwaltschaft Münster ist jetzt bloß, dass man für diesen Theaterdonner nun von Amts wegen ein weiteres Ermittlungsverfahren einleiten muss, nämlich wegen des Verdachtes der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB), denn prüfenswert ist das natürlich, ob das Ausplappern von einer bevorstehenden vorläufigen Festnahme nicht der Verrat eines Dienstgeheimnisses ist, das auch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, denn wenn man dann den Rechtsanwalt -der übrigens längst wieder draußen ist- gewarnt hätte, wär der vielleicht ja geflüchtet! Oh, oh, oh!

Und dass die Herrschaften geplappert haben, daran besteht wohl wenig Zweifel:
Der WDR filmte die Szene und zeigte sie in der »Aktuellen Stunde«. Nach WESTFALEN-BLATT-Informationen hatten der Sender und mehrere Zeitungen den Tipp bekommen, den Prozess zu besuchen, weil sich dort etwas ereignen würde. Verteidiger Jens Meggers sagte, er wisse zwar nicht, wer die Medien informiert habe, aber ihm erscheine die Festnahme seines Mandanten »von vorne bis hinten inszeniert«.
Quelle: Westfalen-Blatt

Ist ja auch blöd, dass dann die Verdächtigen, gegen die zu ermitteln sein wird, möglicherweise als Sitzungsvertreter in dem laufenden Verfahren und in dem Verfahren gegen den Rechtsanwalt gehindert sind, aufzutreten. Eine Meinung, die man wohl vertreten kann.

Jetzt haben die den Salat.


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Lothar Matthäus und sein Kühlschrank

Ein Kollege hat mich auf eine Köstlichkeit aufmerksam gemacht mit dem Bemerken, in einem Strafprozess gäbe es keinen Gutachter, der seiner Meinung nach bei solchen Angaben nicht sofort positiv die Voraussetzungen zumindest des § 21 StGB bejahen würde. Ich glaube das jetzt auch. Man sollte es wirklich durchlesen, es lohnt sich!

Loddar über seinen Kühlschrank minutiös zitiert bei SPON:

Was wiederum auch dumm ist, denn vorführen kann sich Matthäus selbst am besten. Der einsame Höhepunkt der Sendung ist denn auch erreicht, als die Kamera dem Mann dabei über die Schulter schaut, wie er seine Einkäufe akkurat in den Kühlschrank packt. 
Die simple Frage, nach welchem System er das tut, beantwortet Matthäus mit einem Monolog von bizarrer Schönheit, der hier im Wortlaut und ungekürzt wiedergegeben werden soll: "Linien sind immer wichtig für mich. Auch der Fußballplatz besteht ja eigentlich zum größten Teil auf...aus Linien. Es gibt zwei Halbkreise und einen ganzen Kreis, und sonst ist alles Linien. Und irgendwo ist das wahrscheinlich so'n bisschen, ja, hier oben im Kopf drinnen, alles auf Linien auszurichten, aber okay. Ab und zu darf auch mal was anders stehen, also so ist es nicht. Weil, man kann ja keinen Kreis als Linie hinstellen. Aber Kreise hintereinander kann man wieder als Linie hinstellen. Sagen wir mal so: Wenn ich jetzt wirklich weiß, das sind die gleichen Joghurts, und das eine läuft zwei Wochen früher ab, dann stell ich das natürlich nach vorne. Aber wenn was verfallen ist, schmeiß ich's auch weg. Aber das ist eben im Supermarkt auch genauso. Im Supermarkt greift man am besten nach hinten, dann hat man das Joghurt in der Hand, das länger Haltbarkeit hat. Also, das ist eigentlich schon ganz normal. Ich glaube, das machen viele so. Ich glaube nicht, dass ich der Einzige bin, weil jeder will ja wissen, was im Kühlschrank steht. Und wenn ich weiß, was vorne steht, steht auch der hintere. Dann habe ich eine Übersicht. Übersicht ist mir wichtig, wie eben auch bei meinem Sport. Ich habe auch als Spielgestalter, als Mittelfeldspieler, als Antreiber hab ich ja auch eine gewisse Übersicht gehabt über das ganze Feld. Beim Autofahren hab ich auch eine Übersicht über den Straßenverkehr. Ich schau nicht nur das nächste Auto an, sondern ich möchte wissen: Was passiert vor dem Auto, das vor mir fährt? Weil: Dort kann ja was passieren, dass er vielleicht bremst. Der bremst ja nicht, wenn vorne nichts ist. Und deswegen ist es für mich schon wichtig, dass ich so 'ne Übersicht habe. Und die schaffe ich mir natürlich mit einer gewissen Ordnung. Und diese Ordnung habe ich im Kühlschrank". 
Leider nicht im Oberstübchen.



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21 Juni 2012

Das Amtsgericht Beckum durch das Auge von Rechtsanwalt S. ( Strafverteidiger Strafrecht )

Das Amtsgericht in Beckum. Kein Aufreger, kaum Parkplätze, sonst, na ja, ganz nett.

Eine Strafrichterin mit Gespür, sonst ländlich, sittlich, nahe der A2.





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Geheimer als geheim

Der Zeuge hatte alles richtig gemacht, er hatte bei einem Verkehrsunfall sogleich geholfen, die Personaliensicherung der Beteiligten vorgenommen und die Unfallstelle mit abgesichert.

Die vor Ort eintreffenden Polizeibeamten hatten dann auch die Personalien des Zeugen aufgenommen, der auch noch sehr genau den Unfall selbst beobachtet hatte. Als Wohnsitz gab der Zeuge seine Dienstanschrift an: Landeskriminalamt XXX!

Genau unter dieser Anschrift hatte das Amtsgericht (Strafrichter) den Zeugen dann auch geladen, zumal er zu dem Unfallgeschehen mehr sagen konnte, als alle anderen. Blöd nur, dass die Ladung an das Amtsgericht zurückkam mit dem Bemerken, dass der Zeuge dort nicht wohnhaft sei.

Gut, dass selbst Beamte des Landeskriminalamtes dort nicht wohnen, mag nachvollziehbar sein, dass die Herrschaften aber so geheim sind, dass man nicht einmal eine Ladung weiterleiten kann oder mitteilen kann, wo sie aktuell geladen werden können, ist schon ein bisschen Lady, nein: GaGa.




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Gekämpft wie eine Löwin

Dem Mandanten wurde ein heftiger Vorwurf gemacht: Mehrfacher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, über 0,8 Promille, Nötigung durch zu dichtes Auffahren und falsches Überholen, der Unfallgegner hatte sich letztendlich mit seinem Fahrzeug von der Autobahn verabschiedet und mehrfach überschlagen.

Die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung hatte ich schon beim Landgericht gekippt, heute wurde die Sache dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Die Richterin machte zunächst sehr deutlich, was sie von solchem Verkehrsrowdytum hält.

Als sich aber die Einlassung des Mandanten, dass eigentlich ein Fahrfehler des Unfallgegners unfallauslösend war, langsam bestätigte, machte sich die Richterin sofort für eine von mir vorgeschlagene Einstellung stark und telefonierte extra mit der Staatsanwaltschaft -Sitzungsvertreterin war eine Referendarin, die nicht hätte zustimmen können- und erreichte dann tatsächlich, dass das Verfahren nach § 153a StPO begraben werden konnte.

Tolles Engagement der Richterin, obwohl sie zunächst dem Angeklagten möglicherweise heftig einen verbraten wollte.



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