26 Juni 2012

Gekotzt!


Ich habe die Auszubildende gewarnt. Ich habe ihr gesagt, sie soll sich den Bildbericht lieber NICHT ansehen und beim Scannen NICHT hinsehen.

Als ich dann die Geräusche aus der Toilette hörte, wusste ich, sie hat meinen Rat nicht befolgt.

So eine farbig mit guten Objektiven fotografierte Obduktion mit Schusskanaluntersuchung mitten durchs Hirn verträgt nicht jeder sofort.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

10 Kommentare:

Stephan hat gesagt…

eine Auszubildende mit so einer Formulierung dazu zu bringen etwas nicht zu tun ist unmöglich.
Sowas wie denken sie nicht, unter keinen Umständen, an einen Elefanten.

Werner Siebers hat gesagt…

@Stephan Nun, so richtig verstanden habe ich nicht, was Sie mir sagen wollten. Aber, bedenken Sie eins: Vielleicht habe ich genau das erreicht, was ich erreichen wollte: Die kleine Strafe dafür, dass meinem Rat -wie natürlich erwartet- NICHT gefolgt wurde.

Stephan hat gesagt…

Also wollten Sie die Strafe, und nicht das "erwünschte Verhalten" ?

Werner Siebers hat gesagt…

Man kann spekulieren, vielleicht wollte ich auch nur, dass eine Akte gescannt wird. Wer wird es herausbekommen?

Anonym hat gesagt…

So oder so erscheint diese Vorgehensweise befremdlich...

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Hier scheinen Pädagogen unterwegs zu sein, die sicher einen guten Tipp haben, wie man es machen sollte.
Ich kann nur mit einem Beispiel dienen, auch auch nicht funktioniert hat. Ich habe mal eine Azubi ohne vorherige Warnung eine Obduktionsakte scannen lassen. Anschließend fragte sie mich gutgelaunt, weshalb man dem Toten denn ein gelbliches Handtuch über die Augen gelegt habe. Als ich wahrheitsgemäß antwortete, dass das die heruntergezogene Kopfschwarte sei und das Gelbliche sei Fettgewebe, wurde sie grün im Gesicht. Wie man´s macht, macht man´s verkehrt...

Werner Siebers hat gesagt…

Aahhh ja, es ist also befremdlich, dass ich eine Auszubildende eine Akte scannen lasse und sie vorsorglich darauf hinweise, dass dort Fotos enthalten sind, die sie sich lieber nicht anschauen soll.

Kerstin hat es treffend formuliert: Scheinen Pädagogen unterwegs zu sein!

cepag hat gesagt…

Zitat aus einer Kanzlei-Vfg. von mir vor ca. 2 Jahren:

"EA kopieren, komplett, Kopien eintragen, Akte zurück. Nicht Fr. xy machen lassen".

(Frau xy war das Lehrmächen).

Werner Siebers hat gesagt…

@cepag

Nein, wer eine Ausbildung in einem Strafverteidigerbüro macht, muss auch ertragen, dass es Ermittlungsakten mit "unangenehmen" Fotos gibt, oder, wenn man vorgewarnt wird, beim Scannen das Draufschauen vermeiden. Das fehlt noch, dass ich je nach Befindlichkeit bestimmte Angestellte von bestimmten Tätigkeiten ausnehme.

Nach dem Motto, wer frisch lackierte Fingernägel hat, muss nicht tippen. Ich glaube, es ......

cepag hat gesagt…

... hackt (?)

 

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