24 Januar 2007

Gebührenschinderei bei Logistep?

Die Abmahnmaschinerie, mit der eine Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Unternehmen Logistep eine Welle von Abmahnungen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts auslöste, agiert nach Ansicht des Amtsgerichts Mannheim auf rechtlich fragwürdige Weise. Das Gericht verweigerte in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15. Dezember 2006 (Az. 1 C 463/06) die Erstattung der Anwaltsgebühren für eine großflächige Abmahnwelle.

Im konkreten Fall mahnte die Rechtsanwaltskanzlei einen Internetnutzer ab, weil dieser widerrechtlich ein Spiel des Herstellers Zuxxez Entertainment in einer Tauschbörse angeboten haben soll – eine von tausenden Abmahnungen im Auftrag der Mandantin Zuxxez. Wie in solchen Fällen üblich, verlangte die Anwaltskanzlei die Erstattung einer Gebührenpauschale von 150 Euro sowie 50 Euro Schadensersatz für die Mandantin. Der Nutzer gab die geforderte Unterlassungserklärung ab, erstattete den Schadensersatz, verweigerte aber die Zahlung der Gebühren.

Das Amtsgericht Mannheim gab dem Abgemahnten in vollem Umfang Recht. Für Zuxxez sei "die in Anspruchnahme der kostenträchtigen Anwaltshilfe nicht notwendig" gewesen, erklärte der Richter. Wenn eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden müsse, sei eine anwaltliche Beratung nur insoweit erforderlich, "dass der Anwalt den Rechtsinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls einen Musterbrief fertigt".



Quelle: Heise

Leider nicht rechtsmittelfähig.

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