13 Januar 2007

Serie Kostenrechtspfleger versus Rechtsanwalt V

Kostenrechtspfleger sind immer wieder ein beliebtes Thema. Es gibt kaum eine Bevölkerungsgruppe, die so kreativ zu sein scheint, ihre Zeit damit zu verbringen, anderen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Rechtsanwälten, ihr wohlverdientes Geld vorzuenthalten.

Einige Beispiele sind I, II, III und IV.

Einen neuerlichen Kracher berichtet ein Kollege: Der Kostenrechtspfleger streicht dem als Pflichtverteidiger beigeordneten Kollegen die Kosten für Kopien und Fahrkosten. Die Begründung ist geprägt von entweder schlichtem tiefgreifendem Unwissen oder vorsätzlicher Geldvorenthaltung:

Die Kopien beträfen die Protokolle der HV und der HB-Verkündung. Da der Kollege dabei selbst anwesend war, würde er diese Protokolle nicht benötigen.

Heftig. Aber es geht noch besser:

Die Terminsgebühr gilt die vollständige Wahrnehmung des Termins ab. Wahrnehmung setzt Anreise voraus, Anreise ist also von der Terminsgebühr umfaßt.

Da fällt dem Kollegen es schwer, Ruhe zu bewahren, aus anderer Richtung kam bereits der Vorschlag der Einweisung. Nachhilfe, Frührente oder Versetzung würden vielleicht auch ausreichen.

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