Der Besitz pornografischer Schriften ist ein Vergehen. Schlimm genug, dieses Delikt.
Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Wegen des Vergehens lässt sich eine Staatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt feiern als der Rächer der Geschändeten und lässt 22 Millionen Kreditkartenkonten filzen.
Rechtsbeugung ist ein  Verbrechen.  Die Verfolgung eines solchen Verdachtes gegen Richter aus dem eigenen Sprengel ziehen sich wie eine Kaugummifabrik.
Zufall? Klüngel? Profilneurose?  Realitätsverlust? Krähenprinzip?
Man weiß es nicht so genau.
 
 

 
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