02 August 2007

Schlechte Laune beim Amtsgericht Peine

Die Ladung werde ich mir wohl einrahmen. Faxkennung 10.20 Uhr, Termin um 10.30 Uhr in Peine, also mehr als 30 km von Braunschweig entfernt. Auf der A2 die Krawallschüssel losgelassen, bestimmt 8 Liter SuperPlus verblasen und um 10.40 Uhr den Gerichtssaal betreten.

Die Vorsitzende des Schöffengerichts lamentierte gerade über meinen ungenügenden Adhäsionsantrag, vergaß das Begrüßen und blaffte mich an, ich habe ihr mit meinem Nebenklagezulassungs- und Adhäsionsantrag den kompletten gestrigen Nachmittag verdorben.

Na ja, wer dafür einen ganzen Nachmittag braucht ...

Auf meine Frage, ob man das Fax mit der Ladung etwas früher hätte absenden können, kam irgendwas mit überlasteter Geschäftsstelle. Meine Tipp, dass man in Eilfällen sich auch als Richter mal höchstpersönlich herablassen könne, ein Fax abzusenden, kam die flappsige Antwort, dass sie solch ein Gerät gar nicht bedienen könne.

Das glaube ich ihr sogar, denn wer einen ganzen Nachmittag für die Bearbeitung eines Nebenklage- und Adhäsionsantrages braucht ...

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

dass sie solch ein Gerät gar nicht bedienen könne
Ein Richter fasst grundsätzlich nichts an, das elektrisch geht.
Man muss ihm schon hoch anrechnen wenn er überhaupt weiss, dass es Faxgeräte gibt.

Anonym hat gesagt…

Jetzt mal nicht nur Richterschelte bitte! Es soll durchaus auch genügend Richter geben, die mit Anwälten problemlos per Email, Fax und Telefon zusammenarbeiten. Der Richter und der Anwalt sind keine natürlichen Feinde!

Werner Siebers hat gesagt…

Hier gibt es nicht "nur Richterschelte". Im Gegenteil, ich berichte hier auch immer wieder über sehr positive Erfahrungen mit diversen Richtern, was aber nicht bedeutet, dass ich mit den Negativbeispielen zurückhalte.

Herr Floyd hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Siebers,

ein gar herrliches Beispiel für die wundersame...nein...wunderbare Welt des Amtsgerichts! Herzlichen Dank ! Fühle mich nunmehr faktisch gezwungen, an dieser Stelle ebenfalls eine kleine Anekdote einfließen zu lassen: In einem Zivilprozess ging es um eine Unfallsituation mit einem Fahrrad. Der Anspruchssteller wollte die Beschaffenheit des fraglichen Objekts näher verdeutlichen. Lassen wir nun das Gericht selbst sprechen: "Das Gericht weiß, was ein Fahrrad ist- der Sohn des Gerichts besitzt selbst eines..."
Immerhin, denke ich dann, immerhin!

Herzlichst, Ihr
Herr Floyd- von nun an ein treuer Leser.

Anonym hat gesagt…

Manchmal muss es ja schnell gehen. Jetzt koennte man ja mal nachrechnen und zu dem Schluss kommen, dass Sie irgedwo zu schnell gefahren sein muessen.
Mal sehen, ob sich jemand traut.

 

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