Es gibt harte Jugendrichter, bei denen man schon mal mit drastischen Folgen rechnen muss. Es gibt minder begabte Jugendrichter, die sich nicht so richtig auskennen. Es gibt -und das ist der Großteil- faire, befähigte und maßvolle Jugendrichter, auf die man gerne trifft.
Und dann gibt es die unberechenbaren, zu deren Begabung man sich keine Gedanken machen muss, weil deren Hinterhältigkeit und Unfairness so sehr im Vordergrund stehen, dass es auf deren juristische Begabung gar nicht mehr ankommt.
Ein drastischer Fall liegt mir zur Bearbeitung vor. Ein zum Tatzeitpunkt gerade mal so 18-Jähriger ohne jede Vorbelastung wird mit zwei anderen vor der Jugendrichterin wegen eines Körperverletzungsdeliktes angeklagt, die Anklage wird zugestellt.
Die Jugendrichterin fragt bei der Staatsanwaltschaft, ohne dass die Angeschuldigten davon informiert werden, nach, ob Bedenken bestehen, die Anklage "wegen der Schwere des Tatvorwurfes" vor dem Jugendschöffengericht zu eröffnen.
Ohne dass den Angeklagten auch nur die Chance einer Einflussnahme ("rechtliches Gehör"!) gegeben wird, eröffnet sie dann vor dem Jugendschöffengericht.
Trotz der Eröffnung vor dem Jugendschöffengericht, was nach ganz herrschender Meinung zwingend die Beiordnung von Pflichtverteidigern gebietet, verhandelt das Jugendschöffengericht gegen alle drei Angeklagten ohne Verteidiger.
Bezüglich des nicht vorbelasteten Heranwachsenden beantragt der nicht als Weichei verschrieene Sitzungsvertreter weniger als 100 Arbeitsstunden. Verurteilt wird er dann aus dem Nichts heraus zu zwei Wochen Dauerarrest.
Ein unglaublicher Vorgang, die Eltern des Verurteilten meinen, das sei Rechtsbeugung. Nun, beim Schöffengericht weiß man nie, ob jemand überstimmt wurde, aber die Vermutung liegt natürlich nah, dass das Ergebnis ins Bild passt.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung