30 Dezember 2009

Rasthof Allertal Richtung Norden

Nein, es war nicht voll dort heute gegen 10.00 Uhr, nein, es waren nicht zu wenig Mitarbeiter dort, nein, es gab auch sonst nichts, was aufgefallen wäre am 30.12.2009.

Aber doch, etwas fiel auf: Mitarbeiter lustlos, wortlos, schlechtlaunig, abweisend, genervt, langweilig, unfreundlich.

Muss man nicht wieder anhalten, ich jedenfalls nicht.


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27 Dezember 2009

Dem Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) wird der Zugang erschwert

Wer will es noch, was sollte es, war es nur Wahlkampfgelyere, wird es verschwinden?

Fragen, zu denen Rechtsanwalt Thomas Stadler einige Entscheidungshilfen bereit hält.


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26 Dezember 2009

Ein Verstoß gegen den Richtervorbehalt kann auch bei Durchsuchungen zu einem Verwertungsverbot führen

Wird eine Durchsuchung durch Polizeibeamte ohne richterliche Anordnung durchgeführt, kann das zu einem Verwertungsverbot bezüglich aufgefundener Beweismittel führen, so z.B. das OLG Hamm (Urt. v. 18.08.2009 - 3 Ss 293/08).

Als Verteidiger sollte man vorsorglich in der jeweiligen Hauptverhandlung allerdings der Verwertung auch ausdrücklich widersprechen, damit man nicht an der "Widerspruchslösung" des BGH in der Revision scheitert.

Das OLG Hamm hat in der Entscheidung insbesondere nicht gelten lassen, dass es in einem Landgerichtsbezirk keinen nächtlichen Richternotdienst gegeben hat.

Löblich.


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Schade eigentlich

Der BGH hat sich zum Vergütungsrecht ausgelassen und eine Entscheidung gefällt, an der man wohl zukünftig leider nicht vorbeikommen wird:

Sinn und Zweck des Vergütungstatbestandes der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG verlangen eine endgültige Einstellung «des Verfahrens», also eine Erledigung der Sache ohne ein noch folgendes Bußgeldverfahren. Eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV RVG fällt daher nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.
BGH, Urteil vom 05.11.2009 - IX ZR 237/08

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Wie Väter sich schnell und sicher in den Knast bringen

Wie man sich selbst als Vater verhältnismäßig sicher in den Knast bringen kann, haben zwei Experten jetzt vorgemacht:

Der eine soll seinen 14-jährigen Sohn zum Sex mit einer Prostituierten gezwungen haben, weil er dachte, sein Sohn sei schwul. Der andere muss sich vor Gericht verantworten, weil er seinen zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alten Sohn dazu gedrängt hat, die eigene zwölf Jahre alte Cousine zu vergewaltigen und nach religiöser Tradition zu heiraten.

Dieser Post ist ein Weihnachtsgeschenk nur für die, die darauf gewartet haben.

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24 Dezember 2009

Meine Weihnachtsansprache - nicht von Horst Köhler



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Ach, wär sie doch bloß Staatsanwältin geblieben

In dem weisungsgebundenen Haufen fiel der Mist letzlich nicht so auf und konnte ggf. korrigiert werden, die Dame als Richterin aber bestätigt, dass man nicht den Bock zum Gärtner machen sollte.

Strafprozessordnung eher ein Buch mit sieben Siegeln, subjektiv aber der Meinung, der wandelnde Kommentar zu sein. Im ganzen Bezirk weiß jeder, keine Ahnung, das ist dann aber noch einschätzbar.

Jetzt kommt aber noch dazu, dass sie auch nicht mehr weiß was sie will:

Mit der Ladung zur Hauptverhandlung schreibt sie noch, dass keine Zeugen geladen wurden und wenn die Verteidigung Zeugen hören wolle, solle sie sich bis zum 20.12.2009 melden, um dann am 22.12.2009 mitzuteilen, dass nun alle Zeugen der Anklage geladen wurden, weil die Verteidigung sich nicht gemeldet hat.

Vielleicht geht ja als Ausweg bald Frührente, denn bei der Staatsanwaltschaft, munkelt man, will man sie auch nicht mehr zurück.

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Weihnachtsfrechheit

Man mag von Weihnachten halten was man will und möglicherweise als Rechtsanwältin mit Migrationshintergrund mit diesem ganzen Feierkram nichts am Hut haben; hab ich auch nicht!

Aber akzeptieren sollte man, dass dieses blöde Fest Feiertage mit sich bringt, die sowohl den durchschnittlichen Bürobetrieb als auch die Kommunikation mit der Mandantschaft etwas behindern, so dass ich ein Schreiben einer Kollegin vom 22.12.2009, hier eingegangen am 24.12.2009 mit einer Fristsetzung bis zum 30.12.2009 schlichtweg für eine ausgemachte Frechheit halte.

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Fieses Finanzamt

Dass mein Mandant und damit natürlich automatisch seine Familie allein schon deshalb nicht besonders beliebt sind, weil mein Mandant seit vielen Jahren aus der Sicht vieler Behörden viel zu viel verdient hat, ist schon länger bekannt.

Dass man ihm aber deshalb am 18.12.2009 einen Steuerbescheid für 1997 über ca. 350.000,00 € zustellt, der angeblich vom 21.12.2009 stammt, also erst nach Zustellung erlassen wurde, musste nun eigentlich wirklich nicht sein.

Man meint wohl, mit solcher Zermürbungstaktik jemanden klein bekommen zu können.

Freunde(??), ihr legt Euch mit den Falschen an!


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Prof. Selenz bespricht das Buch "Der zweite Tod meines Vaters" von Michael Buback

Buchbesprechung Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
Michael Buback – „Der zweite Tod meines Vaters“ II
Erweiterte Ausgabe mit neuen Fakten 444 Seiten ISBN 978-3-426-78234-7
Knauer Taschenbuch Verlag München Oktober 2009 - 12,95 Euro

Michael Buback hat die Grenzen der deutschen Justiz aufgezeigt. Mit privaten Recherchen zum Mord an seinem Vater, Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Sein Buch, erschienen im Jahre 2008, stellt den Rechtsstaat auf den Kopf. Zumindest den Rechtsstaat, den der Bürger zu kennen glaubt, bzw. den er kennen möchte. Die Grenzen des Rechtsstaates Deutschland beginnen da, wo sich Justiz und Politik berühren. Deutsche Staatsanwälte hängen an der Leine der Politik. Das nennt man politische Weisungsgebundenheit und ist 99 % der Bürger nicht bekannt. Der Bürger erwartet unabhängige, objektive Fahndungsarbeit. Doch hierzulande regieren allzu oft politische Weisungen, tumbe Willkür und Untertanengeist. Nun hat Buback nachgelegt. Auf 82 Seiten. Eine spannender als die andere. Darin beschreibt er seine Erfahrungen nach der Herausgabe des Buches und neue, schier unglaubliche Fakten. Und dies alles mehr als 30 Jahre nach der Tat. Er entdeckte nicht nur neue/alte Zeugen. Er fand auch - um es milde auszudrücken - Belege für systematische Fehler der Fahnder. Bis hin zu ganz offenkundigen Falschaussagen. Alle Hinweise auf die Tatbeteiligung einer Frau wurden von Anfang an unterdrückt. Belege verschwanden. Bisweilen scheint es, als ginge es unter dem Hempelschen Sofa ordentlicher zu, als bei deutschen Profi-Fahndern. Die versuchen weiterhin, ihre Fehler zu vertuschen. Doch ohne Erfolg.

Buback, der Naturwissenschaftler, geht mit beeindruckender Akribie vor. Er sammelt Fakten und rekonstruiert Abläufe. So stellt man sich die Arbeit eines Profi-Fahnders vor. Gründlich und abgeklärt. Und unbeeindruckt von so manchem Presseecho, das Reaktionen aus Karlsruhe widerspiegelt. Dort, bei den Bundesanwälten, liegen die Nerven blank. Man lädt den Sohn des früheren Chefs nicht einmal mehr zur Pressekonferenz ein. In Zeitungen ist mitunter haarsträubender Unsinn über Bubacks Arbeit zu lesen. In zahlreichen Artikeln ist klar erkennbar, dass der Autor nicht einmal das Buch gelesen hat. Da werden Fakten und Fiktionen, Halbwissen und bisweilen sogar Unwahrheiten munter vermischt. Michael Buback Verschwörungstendenzen zu unterstellen, ist nicht nur purer Unsinn, sondern ganz und gar böswillig. Er tut nur seine Pflicht als Sohn.

Die Ergebnisse der Recherchen von Michael Buback sind überzeugend. So überzeugend, dass die Bundesanwälte sich zur Arbeit geradezu gezwungen sahen. Wer das Buch gelesen hat, ist nicht überrascht, dass gegen Verena Becker ermittelt werden musste. Bei Ihr fand man - u. a. - das Gewehr, mit dem Siegfried Buback ermordet wurde. Ihre Beteiligung an der Tat ist gleichsam mit Händen zu greifen. Wenn man denn greifen will, bzw. darf. Und auch Verena Becker ist von Bubacks Arbeit beeindruckt. Eine Notiz belegt dies. Sie trägt das handschriftlich vermerkte Datum 07.04.08. Den Jahrestag des Attentats. Auf diesem Zettel hatte sie eigenhändig notiert: „Nein, ich weiß nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll, ich habe wirklich kein Gefühl für Schuld und Reue. Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen. Aber ist es nicht armselig, so zu denken und zu fühlen? Das scheint noch ein weiter Weg zu sein.“ Der Weg in die Unter-suchungshaft war indes kurz. Man hatte ihre Wohnung durchsucht. Insider vermuten, dass Verena Becker weggesperrt wurde. Die Frau, die schon zu RAF-Zeiten mit der Justiz kollaborierte, drohte auszupacken. Da war es allemal besser, ihr einmal deutlich zu zeigen, was sie erwartet, wenn man sie erneut verurteilen müsste. So machte man das schon im finstersten Mittelalter….

Michael Buback hat indes noch viel mehr herausgefunden. Nach einer Lesung am 8. Dezember 2008 in Karlsruhe meldete sich eine Frau bei ihm. Eine Augenzeugin des Attentats. Sie hatte die Morde am Fenster ihres Büros verfolgt. Direkt und unmittelbar. Ihre Angaben zum Tatverlauf fügen das Puzzle nunmehr zu einem schlüssigen Bild. Sie berichtete, wie man sie - die einzige Augenzeugin - nach der Tat behandelte. Damit rundet sich auch das Bild von Qualität und Ziel der Fahndungsarbeit. Am Ende bleibt nur eine einzige Frage offen: Wer wird hier geschützt?

Man muss das Buch gelesen haben, um die Dimension der Arbeit von Michael Buback ermessen zu können. Doch auch, um die gezielte Desinformation der Öffentlichkeit zu begreifen. Pflichtlektüre für den Staatskundeunterreicht! Das Buch kostet 12,95 Euro - weniger als eine Flasche guten Rotweins. Der Kauf lohnt sich - nicht nur für Juristen.

www.hans-joachim-selenz.de

Quelle: Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz 


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23 Dezember 2009

regensburg-digital.de zum Erschießungstod des Studenten Tennessee Eisenberg

regensburg-digital hat die ungekürzte Erklärung der Regensburger Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens im Fall Tennessee Eisenberg veröffentlicht. Die Rechtsanwälte der Familie des getöteten Studenten haben angekündigt, gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde einzulegen.

Quelle: regensburg-digital.de

Auch kommentiert von Strafverteidiger Carsten R. Hoenig.

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Noch eine Besprechung vor Weihnachten? Die Kekse nicht vergessen!

Schicken Sie ihre Sekretärin vor einer Besprechung in Ihrem Büro los, und lassen Kekse besorgen? Oder lassen Sie Ihren Partner/in sogar extra frische Kekse backen? Oder haben Sie etwa irgendwo alte Kekse rumstehen, die Sie dann hevorzaubern? Oder gibt es bei Ihren Besprechungen gar keine Kekse?

Vielleicht erkenn Sie sich ja wieder:
Die taktische Funktion von Keksen und anderen Lebensmitteln, die bei Besprechungen eingesetzt werden, wird immer noch unterschätzt. Henning Lühr hat in einer Studie ermittelt, wie es um die Kekskultur in Amtsstuben bestellt ist und welche Menschentypen beim Keksessen sichtbar werden.
Quelle: business-wissen

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BGH hebt Haftbefehl gegen Verena Becker (Ex-RAF-Terroristin) auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Der 3. Strafsenat des BGH ordnete in Karlsruhe an, dass Becker aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist. Becker sitzt seit Ende August in Berlin in Untersuchungshaft.


Zwar bleibe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 bestehen, erklärte der BGH. Der zur Anordnung zwingend erforderliche Haftgrund, insbesondere Fluchtgefahr, sei aber nicht gegeben. Damit war die Beschwerde der 57-Jährigen erfolgreich.
Quelle: tagesschau

Hut ab, sollte sich so mancher Dorf-Haftrichter eine Scheibe von abschneiden.

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Abmahnung bis zum Abwinken

Es gibt Anwaltsbüros, denen ist keine Peinlichkeit groß genug, hinter ihren Abmahngebühren auf so impertinente Weise herzuhecheln, dass der Eindruck entsteht, dass noch nicht alle Weihnachtsgeschenke gekauft wurden.

Egal, sollen sie, der Mandant sammelt alles, um die Staatsanwaltschaft damit zu füttern. Und wenn eine Staatsanwaltschaft darauf anspringt, dürfte es sich möglicherweise um den Verdacht sehr vieler Einzelfälle des gewerbsmäßigen Betruges handeln.

Wer es braucht, soll es haben.


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Kleingeister

Immer wieder für eine nickelige Betroffenheit sorgen bestimmte Personen bestimmter Behörden. So meint z.B. eine Oberstaatsanwältin, sie könne mich persönlich damit strafen, dass sie ihre Abteilung angewiesen hat, mir Akteneinsicht grundsätzlich erst nach dem Abschluss der Ermittlungen zu gewähren, weil bei plötzlich allen Verfahren aus ihrer Abteilung ansonsten der Untersuchungszweck gefährdet sei.

Den entsprechenden Mandanten teile ich mit, dass sie froh sein können, dass alles länger dauert, weil die Dauer des Verfahrens in der Regel dadurch verlängert wird und sich dieser Umstand positiv in der Strafzumessung auszuwirken hat.

Weiter so!


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21 Dezember 2009

Gute Nacht, Marie!

Marie war seine große Liebe, und nicht nur das, dummer Weise war sie auch seine Tochter. Und jeden Abend ging er an ihr Bett, um ihr "Gute Nacht" zu sagen.

Und nach der Trennung von seiner Frau dauerte es genau so lange, bis er nicht bereit war, deren überzogenen finanziellen Forderungen zu erfüllen. Kaum war das geschehen, saß er in Untersuchungshaft, weil man der Mutter natürlich glaubte, dass beim "Gute-Nacht-Sagen" auch unter die Decke gefasst wurde.

Drei Monate hat es gedauert, bis die heute Vierjährige ziemlich deutlich gemacht hat, dass nicht ein Wort der Beschuldigung stimmt.

Haftbefehl aufgehoben, Job verloren, Frau bekommt nun gar nichts - ich kann nur hoffen, dass der Mandant davon absieht, sich das Leben zu nehmen.

Danke an die Staatsanwaltschaft und den Haftrichter, dass das alles so lange gedauert hat.


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Schnelle Reaktion

Am gestrigen Sonntag habe ich per Fax eine Frist von 48 Stunden gesetzt, innerhalb derer ich von den Ermittlungsbehörden eine Zwischennachricht über den Ermittlungsstand erwarte.

Heute um 10.58 kommt die Antwort.

Hut ab, schneller geht es kaum. Warum nicht immer so und vielleicht auch mal ohne Aufforderung, wenn sich das Interesse an der Information aufdrängt.

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Vollmachtvorlage zum hundertsten Mal

Ein netter Anruf einer Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft bei uns im Sekretariat, dass man mir die angeforderte Ermittlungsakte nur zusenden kann, wenn eine schriftliche Vollmacht zugesandt wird.

Höfliche Antwort unserer Sekretärin, dass wir dieses Begehren gern schriftlich hätten, um dazu dann Stellung beziehen zu können. Ja, das werde man tun.

Gut, dass dieses "Problem" mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu beitragen wird, dass die Verfolgung eines Teiles der Vorwürfe wegen demnächst eintretender Verjährung nur noch schwerlich möglich sein wird.

Danke!


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20 Dezember 2009

Schnee in Braunschweig


 
 


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Änderungen für Autofahrer ab 2010

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass Autofahrer und Urlauber sich zum Jahreswechsel auf einige Änderungen und Neuerungen einstellen müssen. So sollen beispielsweise das Flensburger Punktesystem und die Kfz-Zulassung 2010 vereinfacht werden. Reisen ins EU-Ausland könnten teurer werden. Denn zum einen werden ab Herbst europaweit Geldbußen vollstreckt und zudem werden in Tschechien und Österreich die Vignettenpreise angehoben.

Immerhin hat die Bundesregierung auf Anfrage des AvD ausgeschlossen, dass auf die Autofahrer in dieser Legislaturperiode weitere Belastungen zukommen. Zudem wurde die Forderung des AvD erfüllt, die Förderungsfrist für die Partikelfilter-Nachrüstung zu verlängern. Besitzer älterer Dieselfahrzeuge können nun also auch 2010 mit einem staatlichen Zuschuss rechnen, wenn sie nachträglich einen Partikelfilter einbauen lassen. Wann das neue Förderprogramm startet, soll im März entschieden werden. Ursprünglich war geplant, die Nachrüstung nur bis zum 31.12.2009 mit 330 Euro in bar zu bezuschussen.

Zusammengefasst die wichtigsten Änderungen:

“Baustelle” Punktesystem

Ganz oben auf der Prioritätenliste des Bundesverkehrsministeriums steht die grundlegende Überarbeitung des Flensburger Punktesystems. Denn von vielen Verkehrsteilnehmern wird das gegenwärtige Mehrfachtäterpunktsystem nicht mehr durchschaut. Der AvD und auch der Verkehrsgerichtstag 2009 empfahlen dringend eine Vereinfachung. So könnten und sollten Autofahrer beispielsweise umgehend benachrichtigt werden, wenn ihr Punktestand sich ändert – um die präventive Wirkung zu stärken und Verkehrssündern bessere Chance einzuräumen, ihr Verhalten zu ändern.

Online Kfz-Zulassung und Kennzeichenmitnahme

In Zukunft sollen Autobesitzer ihr Fahrzeug bequem von zu Hause aus an- oder abmelden und sich so den Gang zur Zulassungsstelle sparen können. Drei Jahre lang wird die Kfz-Zulassung online nun erprobt – zunächst in Augsburg und Regensburg. Neben Bayern beabsichtigen auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrheinwestfalen an dem Testlauf teilzunehmen. Hessen ist bereits Vorreiter beim Thema Kennzeichenmitnahme. Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes können Autofahrer bereits seit November auf Wunsch das Kfz-Kennzeichen ihres ‘alten’ Wohnortes behalten. Dies ist auch in einigen Regionen Baden-Württembergs und Niedersachsens möglich. Brandenburg will im Frühjahr nachziehen. Andere Länder wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Sachsen lehnen die Kennzeichenmitnahme ab und wollen an der bisherigen Regelung festhalten.

Führerschein-Prüfung nun am PC

Mit dem neuen Jahr wird in Bayern und Baden-Württemberg die theoretische Führerscheinprüfung am Computer eingeführt. Die herkömmlichen Fragebögen haben also ausgedient. Die Systeme mit sogenannten Touch-Screens sollen auch für PC-unerfahrene Prüflinge einfach zu bedienen sein. Zudem kommt das “Begleitete Fahren ab 17″ auf den Prüfstand. 2010 soll auf Basis der bisher gesammelten Erfahrungen entschieden werden, wie es weitergeht bzw. was verändert werden kann.

Europaweite Geldbußenvollstreckung

Im Urlaub gesammelte Knöllchen können bald zu teuren Souvenirs werden. Denn ab Oktober 2010 sollen in Deutschland Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland vollstreckt werden. Unklar ist jedoch, ob bzw. inwieweit auch ältere Strafzettel vollstreckbar sind.
Neue Umweltzonen und Verschärfungen

Zu Jahresbeginn werden sechs neue Umweltzonen eingerichtet – in Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster, Osnabrück und Pfinztal. Zudem werden in Berlin, Bremen, Frankfurt und Hannover die Einfahrbedingungen verschärft und Autos mit roten bzw. gelben Feinstaubplaketten ausgesperrt. Besitzern älterer Dieselfahrzeuge drohen also zunehmend Fahrverbote. Insgesamt gibt es nun in 40 deutschen Städten Umweltzonen.

Eine Liste der Umweltzonen mit geplanten Verschärfungen finden Sie auf der Seite des AvD.

AU-Plaketten werden abgeschafft

Die bisher eigenständige Abgasuntersuchung (AU) wird zum 1.Januar 2010 in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. In Zukunft gibt es für das Bestehen der HU und den Nachweis der vorgeschriebenen Abgaswerte nur noch den runden Aufkleber für das Heckkennzeichen. Somit werden die sechseckigen AU-Plaketten nach rund 25 Jahren überflüssig.

Mehr Tempo, Maut und Steuer für Wohnmobile

Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen auch weiterhin Tempo 100 (anstatt 80 km/h). Da eine Studie der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) belegt, dass die neue Temporegelung für schwere Wohnmobile nicht zu einem Anstieg der Unfallzahlen geführt hat, wird die befristete Ausnahmebestimmung 2010 nun zur Regel.

Darüber hinaus wird sich für Wohnmobile der Schadstoffklasse S1 im kommenden Jahr die Besteuerung ändern. Es muss ein höherer Tarif gezahlt werden, der vom Gesamtgewicht abhängig ist. Hintergrund ist, dass das Kfz-Steuersystem für Wohnmobile 2006 geändert wurde. Bis zum 31.12.2005 wurden Wohnmobile wie PKW besteuert, dann wurde eine eigene Fahrzeugkategorie gebildet. Seitdem richtet sich der Steuersatz nach Gesamtgewicht und Emissionsklasse. In dieses System werden nun auch die S1-Camper überführt.

In Österreich müssen sich Wohnmobil-Reisende auf neue Autobahn-Maut-Sätze einstellen, die unterschiedlich hoch ausfallen. Sie richten sich bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ab dem 1. Januar nach der Emissionsklasse. Für Besitzer älterer Wohnmobile mit niedrigerer Emissionsklasse (Euro 0-3) wird es teurer, Fahrzeuge ab Emissionsklasse Euro 4 sparen.”

Quelle: AvD, autonews-123

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18 Dezember 2009

Fein umschrieben

Der Laie denkt vielleicht im ersten Moment sogar an den Geruch frischen Gebäcks oder ofenwarmer Brötchen, tatsächlich beschreibt aber das Gutachten einer Obduktion sehr fein das, was man sonst wohl eher als widerlichen Gestank bezeichnen würde:

"Der Magen enthält 50 g sämigen bis flüssigen beige-braunen Inhalt von hocharomatischem Geruch."

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Stadt Wolfsburg, ein Schlaraffenland für jugendliche Säufer?

Alkoholtestkäufe von Jugendlichen in der Stadt Wolfsburg. Bei ca. der Hälfte der Käufe erhielten die Jugendlichen das, was sie wollten. Und was sagt dazu eine Sprecherin der Stadt Wolfsburg?:
Die Ergebnisse der beiden Überprüfungen seien weder gut noch schlecht zu bewerten, erläutert Wichmann. "Wichtig ist uns, dass der Jugendschutz präsent ist. Die Stadt steht mit den Gewerbetreibenden in ständigem Kontakt. Sie sollen sich bewusst sein, wenn Jugendliche vor ihnen stehen, die Alkohol kaufen möchten, dass sie dann zweimal genau hinschauen."
Quelle: newsclick

Ich möchte gar nicht wissen, wie grottenschlecht ein Ergebnis bezeichnet werden würde, wenn z.B. bei einer Geschwindigkeitsüberprüfung die Hälfte der überprüften Fahrzeuge als zu schnell ermittelt werden würden oder bei einer Alkoholkontrolle jeder zweite Autofahrer besoffen gewesen wäre.

Aber hier geht es ja nur um Alkoholverkauf an Jugendliche, ist ja nicht so schlimm und eine Quote von 50% ist jedenfalls nicht schlecht! Merken die noch etwas???

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16 Dezember 2009

Gruselkabinett

Ich war heute in einer kleinen Stadt, die niemand braucht in einem Amtsgericht, das niemand braucht bei einer Richterin, die niemand braucht.

In der Sache vor der, in der ich Verteidiger war, saß ich schon im Zuschauerraum, als der vorherige Verteidiger mit dem Angeklagten den Sitzungssaal verließ. Kaum schloß der die Tür, als die Strafrichterin zum Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte:
"So einen grottenschlechten Verteidiger hab ich ja noch nie gesehen, als wenn der Angeklagte mit dem Strafbefehl nicht gut bedient war."
Der Gedanke, dass manche Angeklagte den Strafbefehl nicht so gut finden, wie der Richter, der ihn unterschreibt und deshalb den Anwalt bitten, Einspruch einzulegen und eine Hauptverhandlung unbedingt wollen, überstieg wohl den Horizont der Dame.

In meiner Sache teilte sie mir dann mit, dass die von ihr angeforderten Bewährungshefte nicht "an Land gekommen" seinen, die Bewährungshelferin krank sei und ihr das zwingend einzubeziehende Urteil eines anderen Gerichtes nicht vorläge.

Ich meinte, wenn dem so wäre, müsse sie wohl aussetzen. Das verneinte sie, weil sie, wie der Staatsanwalt, eh kaum eine Chance auf eine Bewährung sehe. Sie war aber bereit, zu versuchen, sich das andere Urteil per Fax senden zu lassen, was dann auch gelang.

Der Staatsanwalt dann zu dem Urteil:

"Ein derartiges Urteil ist schon eine ziemliche Frechheit"

Ich fand es frech von ihm, sich so über ein Urteil zu äußern, das seine Kollegin sofort hatte rechtskräftig werden lassen, nur weil ihm die Bewährung nicht passte.

Die Richterin meinte nun, verhandeln zu können, die Bewährungshefte und die Bewährungshelferin würde sie nicht benötigen.

Womit sie nicht gerechnet hat, war, dass der Angeklagte nunmehr -warum auch immer- schweigen wollte, was leider dazu führte, dass sie nun gegen ihren erklärten Widerstand, weil sie keine Zeugen geladen hatte: AUSSETZEN musste.

Ich hoffe, beim nächsten Mal im nächsten Jahr ist ihre Stelle anderweitig besetzt. Wenn nicht, wird es sicher spaßig.

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Selenz` Kommentar zur Bundes Bad Bank: WestLB

Selenz` Kommentar 15. Dezember 2009 www.hans-joachim-selenz.de
Bundes Bad Bank: WestLB

Der staatliche Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) hat erstmals eine "Bad Bank" installiert. Und zwar für die WestLB, die Bank des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die WestLB befindet sich seit Jahrzehnten in schwerster Schieflage (“Die WestLB: Öffentlich-rechtliche Kriminalität“). Nun will man 85 Mrd. Euro ausgliedern, um heiße Luft aus der Bilanz abzulassen. Das kommt nicht wirklich überraschend. Schon vor einem Jahr sprachen Insider von großen Löchern in der WestLB-Bilanz. Deren Volumen bezifferte man auf bis zu 100 Mrd. Euro.

In Cassel´s German-English/English-German-Dictionary findet sich der Begriff Bad Bank - noch - nicht. Das Wörterbuch übersetzt „bad“ mit schlecht, schlimm oder böse. So ganz toll kann eine Bad Bank folglich nicht sein. Warum gründet man dennoch eine derartige Böse Bank? Sollte man zudem nicht erst einmal klären, ob es eine Bad Bank vielleicht schon gibt? Schlechte bzw. böse Bankgeschäfte haben bekanntlich einige deutsche Banken durchgeführt. Allen voran unsere Landesbanken. Denken wir nur an die NORD LB („Polit-Finanz-Sumpf NordLB“), die HSH Nordbank, die LB Baden-Württemberg oder die Bayern LB. Leuchtendes Vorbild für all diese mehr oder weniger bösen Banken ist indes die WestLB („Die WestLB Polit-Justiz-Geschwür“).

Die WestLB hat eine lange Tradition in übelsten Bankgeschäften. Friedel Neuber, ihr legendärer früherer Chef, verbrannte zweistellige Milliarden-Beträge. In DM und später in Euro („Friedel Neuber - ein Nachruf“). Das Land zahlte. Als „Gangster in Nadelstreifen“ titulierte ihn die Süd-deutsche Zeitung bereits am 23. Januar 2003. LTU, Preussag/TUI oder Babcock Borsig sind nur einige der Mrd.-Löcher der WestLB. Probleme gab es indes nie. Die WestLB hatte blendend vor-gesorgt. Justiz- und Finanz-Häuptlinge hatte man bezirzt. Mit Luxus-Trips auf dem Rhein und Festen auf Schloss Krickenbeck. Die wichtigen Politiker hatte man ebenfalls für sich gewonnen. Allen voran NRW-MP Johannes Rau. Der nutzte für sein Leben gern den Flugdienst der WestLB. Die Firma PJC. Raus Flüge wurden von der Staatskanzlei direkt bei PJC bestellt. PJC rechnete dann auch mit Sekretärin Hedda Höbig ab. Die Rechnung bezahlte am Ende Raus Landesbank.

Der Jet hatte die Kennung D-CLAN - Nomen est Omen. Er gehörte Peter Wichmann. Der hatte auch eine Ausbildung als Fotograph. Was sich in der Luft abspielte, dokumentierte Wichman heimlich. Die dabei entstandenen Bilder befand der SPIEGEL (7/2000) als „unter SPIEGEL-Niveau“. Auf jeden Fall waren sie beeindruckend. Friedel Neuber, der die Flüge bezahlte, bekam daher nie ernsthaft Ärger mit der Justiz. „Auch das erinnert an Mafia“, urteilte der SPIEGEL. Deutsche Staatsanwälte sind bekanntlich politisch weisungsgebunden. Sie wissen genau, was zu untersuchen ist und was nicht. Auch hochrangige Persönlichkeiten der anderen großen deutschen Partei nutzten den Flug-Service. Zum Beispiel der Präsident des Sparkassen- und Giro-Verbandes - Köhler. Dessen Telefon-Nummer trug Neuber stets bei sich. Damit war der Polit-Schutz perfekt. Und zwar gegen wirklich substanzielle Justiz-Nachstellungen. Sogar die Politiker in den neuen Bundesländern umsorgte die WestLB von Beginn an. Lothar de Maiziere wurde mit vier seiner Getreuen in Berlin-Schönefeld abgeholt. Am 8. September 1990 um 10:00 Uhr. Natürlich mit D-CLAN. Kurz vor Toresschluss verhandelte der letzte Chef der untergehenden DDR deren Spiel-bankenlizenzen. Übrigens von Vorgänger Modrow vorbereitet. Ein Untersuchungsausschuss des NRW-Landtages versuchte später, Licht in den trüben Fluss der Glücksspiel-Gelder zu bringen. Von 48 Mio. DM Nettospielertrag blieb leider nur ein armseliger Überschuss von 1,7 Mio. DM….
Mit dem IC 72 hatte die WestLB sogar einen eigenen Spar-Club für VIPS. Bei bescheidenem Ein-satz spielten Rau, Clement und Fernseh-Ikone Nowottny mit. Aber auch die CDU-Größen Worms und Linssen freuten sich über gute Tipps, satte Zinsen und (un-)heimlichen Einfluss im Lande.

Es gibt mithin seit Jahren eine ganz reale Bad Bank in Deutschland. Die WestLB, das ist perfekt funktionierende, real existierende, organisierte Finanzkriminalität unter dem Dach des Bundes-Landes Nordrhein-Westfalen. Man bräuchte jetzt nur noch HSH Nordbank, NordLB, LBBW und Bayern LB auf die WestLB zu verschmelzen - zur zentralen Bundes Bad Bank. Die pragmatisch-praktische Lösung für fast alle deutschen Finanzprobleme. Das Rating? Junk = Müll. Was sonst?

Peine, den 15. Dezember 2009
Quelle und Urheber: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

Juristsiche Banalitäten 004

Verwirren Sie mich bitte nicht mit Tatsachen, meine Meinung ist schon vorgefasst.


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Juristische Banalitäten 003

Hat der Richter eine Wut, gehts dem Angeklagten selten gut.


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Vorratsdatenquatsch

Mich beendruckt schon sehr, mit welcher Vehemenz z.B. der Bund Deutscher Kriminalbeamter die These vertritt, dass die Vorratsdatenspeicherung quasi der Königsweg der modernen Strafverfolgung ist.

Fragt sich, wie das mit dem Gedanken kompatibel ist, dass die tatsächlich intelligenten und gefährlichen Straftäter einfach mal so nicht miteinander telefonieren oder sich keine eMails schicken.

Dumm gelaufen mit den etws flachen Diskussionsbeiträgen, oder?


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15 Dezember 2009

In Tschechien ist künftig der Besitz von Drogen erlaubt

In Tschechien ist künftig der Besitz von Drogen erlaubt - zumindest in geringfügigen Mengen für den Eigenbedarf. Wie die Nachrichtenagentur CTK berichtet, legte die Regierung in Prag entsprechende Höchstgrenzen fest.

Beispielsweise 15 Gramm Marihuana, vier Ecstasy-Pillen oder ein Gramm Kokain. Auch Rauschmittel wie Heroin, Amphetamine oder Halluzinogene sind in der neuen Tabelle enthalten. Die Regelung soll ab 1. Januar gelten.

Quelle: dnews

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Presseerklärung zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am heutigen Tag über Verfassungsbeschwerden gegen die vom Deutschen Bundestag am 09.11.2007 beschlossene Pflicht zur verdachtslosen sechsmonatigen Erfassung von Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten der gesamten Bevölkerung (sog. „Vorratsdatenspeicherung“). Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 256/08 hat Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von acht Beschwerdeführern eine 150-seitige Verfassungsbeschwerdeschrift eingereicht; später hat er die Beschwerde im Namen weiterer 34.451 Bürgerinnen und Bürger erhoben (Az. 1 BvR 508/08). Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 263/08 hat Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hirsch im eigenen Namen und namens 13 weiterer Personen, darunter Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, Verfassungsbeschwerde erhoben. In den Verfahren mit den Aktenzeichen 1 BvR 586/08 und 2 BvE 1/08 hat Prof. Dr. Jens-Peter Schneider im Namen vieler Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verfassungsbeschwerde und Organklage eingereicht.

Mit unseren Beschwerden wollen wir die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung erreichen, weil diese Maßnahme vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte in einer Informationsgesellschaft unzumutbar behindert und einen Präzedenzfall für eine uferlose Registrierung des alltäglichen Verhaltens unschuldiger und ungefährlicher Bürger ins Blaue hinein darstellt. Die gesamte Bevölkerung als potenzielle Rechtsbrecher zu betrachten und ihr Verhalten „auf Vorrat“ registrieren zu lassen, ist eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates nicht würdig.

„Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das elementare Grundrecht auf informationelle Privatheit, also das Recht, sich in unserem Staat frei, ohne staatliche Überwachung und ohne Verdatung zu bewegen und zu kommunizieren, solange man nicht in einen konkreten Verdacht geraten ist“, bekräftigt Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hirsch.

„Nicht ohne Grund haben gegen die Vorratsdatenspeicherung so viele Bürgerinnen und Bürger wie noch nie zuvor das Bundesverfassungsgericht angerufen“, erklärt Rechtsanwalt Meinhard Starostik. „Noch nie hat nämlich der Deutsche Bundestag so viele Informationen über das tägliche Verhalten der gesamten Bevölkerung erfassen lassen. Dass die Vorratsdatenspeicherung uns in dieser Weise permanent dem Risiko von Falschverdächtigungen, Missbrauch und Datenpannen aussetzt, kann nicht hingenommen werden.“

„Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Angriff auf die Freiheitsrechte aller europäischen Bürger. Deshalb wäre es das Beste, wenn das Bundesverfassungsgericht mit einem klaren Wort gegen diese Politik der grundlosen Datenspeicherung den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegte, damit die Datensammelwut nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa gestoppt wird“, so der Abgeordnete Jerzy Montag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wir hoffen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über unsere Beschwerden in den ersten Monaten des Jahres 2010.


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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








Juristische Banalitäten 002

Auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Nur vor Gericht gibt es keine Schwimmwesten.


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Toller Hecht

Manchmal ist es angenehm, auch mal nebenher mit einem Kollegen, den man noch nicht kannte, in einer leeren Bahnhofsgaststätte ein längeres Schwätzchen zu halten, als geplant.

Danke für den Kaffee. Bis bald!


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Juristische Banalitäten 001

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, wer richtig lügt, ist Kronzeuge.

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14 Dezember 2009

Bedrohung

Anruf eines Angeklagten, dem sein (bisheriger?) Pflichtverteidiger empfiehlt, ein Geständnis abzulegen und vor dem Amtsgericht die von der Staatsanwaltschaft angebotenen 4 Jahre zu schlucken, da die Staatsanwaltschaft und das Gericht gedroht haben, die Sache sonst an das Landgericht abzugeben.

Ich werde dem Anrufer nach Akteneinsicht vermutlich empfehlen, das "Sonderangebot" abzulehnen, weil beim Landgericht in ähnlichen Sachen mit deutlich milderen Strafen zu rechnen ist.

In diesem Zusammenhang müssen sich Staatsanwaltschaft und Gericht natürlich auch fragen lassen, was denn die Anklageerhebnung beim Amtsgericht und die Zulassung dort eigentlich sollen, wenn denn die Strafgewalt angeblich nicht ausreicht, oder ob man einfach aus Bequemlichkeit mit der Drohung der Abgabe an das Landgericht einen Angeklagten zum Geständnis drängen will, um sich Arbeit zu ersparen.

Glaube ich natürlich niemals, dass es so etwas geben könnte, aber wer böse denkt, .....


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13 Dezember 2009

Medienverbände und Medienunternehmen apellieren an das Bundesverfassungsgericht

Medienverbände und Medienunternehmen warnen das Bundesverfassungsgericht eindringlich vor möglichen Folgen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungen. Sollten die Karlsruher Richter das Gesetz bestätigen, gefährde es das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und potentiellen Informanten "mit bislang nicht gekannter Intensität", so berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Der Staat erhalte so "erstmals Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und mit allen Journalisten" für das jeweils zurückliegende halbe Jahr. "Allein diese Tatsache wird Informanten massiv abschrecken", heißt es in dem von mehreren Journalistenverbänden mitgetragenen Schreiben an den Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier. Der Informant müsse bereits eine Enttarnung fürchten, wenn der Journalist, wie es seine Sorgfaltspflicht gebietet, die von der Information betroffene Organisation konfrontiere, weil sich diese dann zur Ermittlung der undichten Stelle an Strafverfolgungsbehörden wenden könnte. "Gerade in Zeiten des Terrorismus, in denen der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert", heißt es in dem Schreiben, sei aber "die Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen". Am Dienstag beginnt die mündliche Verhandlung gegen das umstrittene Gesetz vor dem Ersten Senat.

Quelle: dts


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Der Sonntag ist nicht nur mein Freund

Nein, er ist auch der Freund des Finanzamtes. Logische Verknüpfung ist zunächst, dass ich kein Sonntag bin.

Aber wenn man so seine Akten für sich hin sortiert und dabei dann eine vergessene Rechnung nach der anderen schreiben kann, freut das natürlich die Tränenburg. Gönnen tue ich es ihr nicht.

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12 Dezember 2009

Bandidos greifen nach der Hochburg der Hells-Angels

Manch Unbeteiligter soll angeblich denken, dass es doch eigentlich gar nicht so falsch ist, wenn sich angebliche Rockerbanden gegenseitig dezimieren. Die Ermittlungsbehörden sind -jedenfalls offiziell- anderer Meinung.
Schleswig-Holstein war Hells-Angels-Land - jahrelang. Jetzt aber haben die Erzrivalen von den Bandidos einen Brückenkopf im Norden gebildet. Die verfeindeten Banden liefern sich heftige Kämpfe, in denen auch bekannte Neonazis mitmischen. Die Polizei fürchtet eine Eskalation der Gewalt.


Ihr Revier markieren die auch medial sehr sattelfesten Höllenengel inzwischen zeitgemäß im Internet. "Der Norden ist Rot-Weiß", heißt es auf der Homepage der Kieler Hells Angels. Das ist keine Feststellung, sondern eine Kampfansage. Ein Unterstützer des Clubs, der sich Mike nennt und nach eigenen Angaben an dem Meeresarm Schlei wohnt, fordert ganz offen: Schleswig-Holstein "muss in 81er Hand bleiben".


81, das ist Rocker-Kabalistik und steht für die Buchstabenkombination HA, also Hells Angels. Die Demonstration der Stärke hat gute Gründe: Seitdem sich im Frühjahr die Bandidos mit ihrem ersten Chapter in Schleswig-Holstein niedergelassen haben, fühlen sich die Höllenengel in ihrem norddeutschen Alleinvertretungsanspruch massiv gestört - und das hat Folgen.
Quelle: spiegel

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Finanzamt: Heimlich löst Sumpf ab

Zunächst freut sich der Leser der PeinerAllgmeinenZeitung natürlich, dass beim Finanzamt endlich reiner Tisch gemacht wird. Bis dann der Schelm, der Böses dabei denkt, im Nachgang zu dieser pulitzer-preis-verdächtigen Überschrift doch enttäuscht wird, dass der Sachverhalt deutlich weniger spektakulär ist, als erhofft:

Finanzamt
Heimlich löst Sumpf ab


Regierungsdirektorin Doris Heimlich ist die neue Vorsteherin des Peiner Finanzamtes. Seit sieben Wochen ist sie bereits an der Duttenstedter Straße tätig, gestern hat sie den Staffelstab offiziell von ihrer Vorgängerin Regierungsdirektorin Barbara Sumpf übernommen.
Quelle: paz

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Aufgeräumt

Ich bin einfach nur beeindruckt, jemand hat aufgeräumt. Nicht alles, aber es wird.




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Spätes Rechtsmittel - Ausnutzen des Beamtenschlafes

Weil bei TWITTER auf subtile Art die Frage gestellt wurde, warum nachdenkende Verteidiger Rechtsmittel in der Regel erst am Tage des Fristablaufes nach 18.00 Uhr per Fax einlegen, hier einige Worte dazu:

Es ist bekannt, dass nicht wenige Richter persönlich beleidigt sind, wenn man ihre Urteile nicht rechtskräftig werden lässt und bei der Staatsanwaltschaft anrufen und dort darum bitten, ebenfalls ein Rechtsmittel einzulegen, wenn die Verteidigung eines eingelegt hat.

Bei schnellen Gerichten erfährt die Staatsanwaltschaft auch im normalen Geschäftsgang von der Einlegung eines Rechtsmittels, ohne dass es der Einflussnahme einer beleidigten Leberwurst bedarf. (Verteidiger erfahren meist erst nach vielen Wochen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel eingelegt hat, da werden Gerichte dann zur Schneckenpost).

Nun hat es aber einen ungemeinen Vorteil, wenn die Staatsanwaltschaft ihrerseits kein Rechtsmittel eingelegt hat, denn dann kann es in der nächsten Instanz für den Mandanten nur besser und jedenfalls nicht schlechter werden (reformation in peius).

Und da es schlicht ausgeschlossen ist, in Deutschland eine Konstellation anzutreffen, dass

a. ein Justizbediensteter, der den Faxeingang beobachtet
b. der zuständige Richter
c. ein zuständiger und/oder arbeitswilliger Staatsanwalt

alle gleichzeitig an demselben Tag nach 18.00 Uhr noch im Dienst sind und bereit, zu arbeiten, kann man als Verteidiger bei einem per Fax am Tage des Fristablaufes nach 18.00 Uhr eingelegten Rechtsmittel sicher sein, dass man jedenfalls durch sein Rechtsmittel kein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft mehr provozieren kann. (Wenn schon vorher ein solches von der Staatsanwaltschaft eingelegt wurde, ist das späte Rechtsmittel jedenfalls unschädlich).

Ein Kollege nennt das: Ausnutzen des Beamtenschlafes!

Resümee: Wer als Verteidiger ein Rechtsmittel so früh einlegt, dass der Gegner darauf reagieren kann und damit die taktische Position des Mandanten im Rechtsmittelverfahren schwächt, begeht einen Kunstfehler und darf sich nicht wundern, in der Rechtsmittelinstanz dann ersetzt zu werden.

Der Sinn von TWITTER erschließt sich langsam aber sicher: Diskussion angestoßen!

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09 Dezember 2009

Saubere Lösung

Sachbeschädigung wird dem Mandanten vorgeworfen. Dabei hat er nur jemandem sein Auto gewaschen. Man stritt sich an einer Tankstelle, wer denn nun als nächster tanken darf.

Der Mandant hatte keine Lust mehr auf weitere Diskussionen und fragte seinen Gegenüber, ob er denn beim Tanken zurücktreten würde, wenn er eine Autowäsche spendiert bekommt. Das fand der gegenüber gut.

Darauf setzte sich der Mandant in das Auto des anderen und parkte dessen Auto einfach im nahegelegen Teich. Intensivwäsche!


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