In der Sache vor der, in der ich Verteidiger war, saß ich schon im Zuschauerraum, als der vorherige Verteidiger mit dem Angeklagten den Sitzungssaal verließ. Kaum schloß der die Tür, als die Strafrichterin zum Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft meinte:
"So einen grottenschlechten Verteidiger hab ich ja noch nie gesehen, als wenn der Angeklagte mit dem Strafbefehl nicht gut bedient war."Der Gedanke, dass manche Angeklagte den Strafbefehl nicht so gut finden, wie der Richter, der ihn unterschreibt und deshalb den Anwalt bitten, Einspruch einzulegen und eine Hauptverhandlung unbedingt wollen, überstieg wohl den Horizont der Dame.
In meiner Sache teilte sie mir dann mit, dass die von ihr angeforderten Bewährungshefte nicht "an Land gekommen" seinen, die Bewährungshelferin krank sei und ihr das zwingend einzubeziehende Urteil eines anderen Gerichtes nicht vorläge.
Ich meinte, wenn dem so wäre, müsse sie wohl aussetzen. Das verneinte sie, weil sie, wie der Staatsanwalt, eh kaum eine Chance auf eine Bewährung sehe. Sie war aber bereit, zu versuchen, sich das andere Urteil per Fax senden zu lassen, was dann auch gelang.
Der Staatsanwalt dann zu dem Urteil:
"Ein derartiges Urteil ist schon eine ziemliche Frechheit"
Ich fand es frech von ihm, sich so über ein Urteil zu äußern, das seine Kollegin sofort hatte rechtskräftig werden lassen, nur weil ihm die Bewährung nicht passte.
Die Richterin meinte nun, verhandeln zu können, die Bewährungshefte und die Bewährungshelferin würde sie nicht benötigen.
Womit sie nicht gerechnet hat, war, dass der Angeklagte nunmehr -warum auch immer- schweigen wollte, was leider dazu führte, dass sie nun gegen ihren erklärten Widerstand, weil sie keine Zeugen geladen hatte: AUSSETZEN musste.
Ich hoffe, beim nächsten Mal im nächsten Jahr ist ihre Stelle anderweitig besetzt. Wenn nicht, wird es sicher spaßig.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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