Dass man ihm aber deshalb am 18.12.2009 einen Steuerbescheid für 1997 über ca. 350.000,00 € zustellt, der angeblich vom 21.12.2009 stammt, also erst nach Zustellung erlassen wurde, musste nun eigentlich wirklich nicht sein.
Man meint wohl, mit solcher Zermürbungstaktik jemanden klein bekommen zu können.
Freunde(??), ihr legt Euch mit den Falschen an!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Der (weitgehend) übliche "Weihnachtsfriede" seitens des Finanzamts gilt - wenn überhaupt - nur für Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen, nicht für Steuerbescheide.
Was also ist jetzt "fies"??
Ohne rechtlichs Gehör einen Steuerbescheid für einen Zeitraum vor zwölf Jahren, der das Datum 21.12.2009 trägt am 18.12.2009 zuzustellen, stinkt so sehr nach geplanter Demoralisierung, dass mein Mandant dieses Vorgehensweise als "fies" empfunden hat.
Verstehe ich!
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