14 Dezember 2009

Bedrohung

Anruf eines Angeklagten, dem sein (bisheriger?) Pflichtverteidiger empfiehlt, ein Geständnis abzulegen und vor dem Amtsgericht die von der Staatsanwaltschaft angebotenen 4 Jahre zu schlucken, da die Staatsanwaltschaft und das Gericht gedroht haben, die Sache sonst an das Landgericht abzugeben.

Ich werde dem Anrufer nach Akteneinsicht vermutlich empfehlen, das "Sonderangebot" abzulehnen, weil beim Landgericht in ähnlichen Sachen mit deutlich milderen Strafen zu rechnen ist.

In diesem Zusammenhang müssen sich Staatsanwaltschaft und Gericht natürlich auch fragen lassen, was denn die Anklageerhebnung beim Amtsgericht und die Zulassung dort eigentlich sollen, wenn denn die Strafgewalt angeblich nicht ausreicht, oder ob man einfach aus Bequemlichkeit mit der Drohung der Abgabe an das Landgericht einen Angeklagten zum Geständnis drängen will, um sich Arbeit zu ersparen.

Glaube ich natürlich niemals, dass es so etwas geben könnte, aber wer böse denkt, .....


DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








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