24 Dezember 2009

Ach, wär sie doch bloß Staatsanwältin geblieben

In dem weisungsgebundenen Haufen fiel der Mist letzlich nicht so auf und konnte ggf. korrigiert werden, die Dame als Richterin aber bestätigt, dass man nicht den Bock zum Gärtner machen sollte.

Strafprozessordnung eher ein Buch mit sieben Siegeln, subjektiv aber der Meinung, der wandelnde Kommentar zu sein. Im ganzen Bezirk weiß jeder, keine Ahnung, das ist dann aber noch einschätzbar.

Jetzt kommt aber noch dazu, dass sie auch nicht mehr weiß was sie will:

Mit der Ladung zur Hauptverhandlung schreibt sie noch, dass keine Zeugen geladen wurden und wenn die Verteidigung Zeugen hören wolle, solle sie sich bis zum 20.12.2009 melden, um dann am 22.12.2009 mitzuteilen, dass nun alle Zeugen der Anklage geladen wurden, weil die Verteidigung sich nicht gemeldet hat.

Vielleicht geht ja als Ausweg bald Frührente, denn bei der Staatsanwaltschaft, munkelt man, will man sie auch nicht mehr zurück.

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Bitte Grammatik beachten.

 

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