09 Dezember 2009

Geoutet

Fand ich schon komisch, dass die Staatsanwältin wie ein Löwe dagegen kämpfte, dass das Gericht von § 31 BtMG (#Kronzeugenregelung) ausgeht, obwohl mein Mandant seinen Auftraggeber genannt hatte und wir uns über das Ergebnis des Verfahrens eigentlich einig waren.

Es wurde dann immer klarer, dass es sich um ein Rauschgiftgeschäft gehandelt hatte, das von der Polizei überwacht worden war. Unter dem Strich war meinem Mandanten völlig gleich, wie er seine Bewährung bekommt.

Hat dann auch geklappt.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung








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