23 Dezember 2009

BGH hebt Haftbefehl gegen Verena Becker (Ex-RAF-Terroristin) auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Der 3. Strafsenat des BGH ordnete in Karlsruhe an, dass Becker aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist. Becker sitzt seit Ende August in Berlin in Untersuchungshaft.


Zwar bleibe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 bestehen, erklärte der BGH. Der zur Anordnung zwingend erforderliche Haftgrund, insbesondere Fluchtgefahr, sei aber nicht gegeben. Damit war die Beschwerde der 57-Jährigen erfolgreich.
Quelle: tagesschau

Hut ab, sollte sich so mancher Dorf-Haftrichter eine Scheibe von abschneiden.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung





Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de