24 Dezember 2009

Weihnachtsfrechheit

Man mag von Weihnachten halten was man will und möglicherweise als Rechtsanwältin mit Migrationshintergrund mit diesem ganzen Feierkram nichts am Hut haben; hab ich auch nicht!

Aber akzeptieren sollte man, dass dieses blöde Fest Feiertage mit sich bringt, die sowohl den durchschnittlichen Bürobetrieb als auch die Kommunikation mit der Mandantschaft etwas behindern, so dass ich ein Schreiben einer Kollegin vom 22.12.2009, hier eingegangen am 24.12.2009 mit einer Fristsetzung bis zum 30.12.2009 schlichtweg für eine ausgemachte Frechheit halte.

DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung




2 Kommentare:

Malte S. hat gesagt…

Hm, wenn die Klage vor dem 1.1.2010 zu erheben ist, macht ein solches Schreiben als letzter Versuch einer außergerichtlichen Einigung durchaus Sinn.

Werner Siebers hat gesagt…

Es droht keine Verjährung!

 

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