Aber akzeptieren sollte man, dass dieses blöde Fest Feiertage mit sich bringt, die sowohl den durchschnittlichen Bürobetrieb als auch die Kommunikation mit der Mandantschaft etwas behindern, so dass ich ein Schreiben einer Kollegin vom 22.12.2009, hier eingegangen am 24.12.2009 mit einer Fristsetzung bis zum 30.12.2009 schlichtweg für eine ausgemachte Frechheit halte.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Hm, wenn die Klage vor dem 1.1.2010 zu erheben ist, macht ein solches Schreiben als letzter Versuch einer außergerichtlichen Einigung durchaus Sinn.
Es droht keine Verjährung!
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