Die Revision wird Freude bereiten.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
1 Kommentar:
Ich finde das gar nicht mal so unklug. Fehler macht man nur bei ausführlich begründeten Strafzumessungserwägungen. Zu kurze Strafzumessungserwägungen werden hingegen selten aufgehoben. Ich meine daher einen Trend auszumachen, die Strafzumessungserwägungen so kurz wie möglich zu halten.
In Ordnung ist das zwar eigentlich nicht. Aber der BGH winkt es meistens durch.
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