Immer wieder für eine nickelige Betroffenheit sorgen bestimmte Personen bestimmter Behörden. So meint z.B. eine Oberstaatsanwältin, sie könne mich persönlich damit strafen, dass sie ihre Abteilung angewiesen hat, mir Akteneinsicht grundsätzlich erst nach dem Abschluss der Ermittlungen zu gewähren, weil bei plötzlich allen Verfahren aus ihrer Abteilung ansonsten der Untersuchungszweck gefährdet sei.
Den entsprechenden Mandanten teile ich mit, dass sie froh sein können, dass alles länger dauert, weil die Dauer des Verfahrens in der Regel dadurch verlängert wird und sich dieser Umstand positiv in der Strafzumessung auszuwirken hat.
Weiter so!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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