Ein Satz, den ich heute vom Gericht hören durfte, als es um die Frage der Abtrennung eines Verfahrens ging und ich in den Raum stellte, dass das möglich sei, wenn in diesem Teilbereich ein Freispruch erfolgt.
Dass der von mir in diesem Moment natürlich erwogene Befangenheitsantrag ein Selbstläufer gewesen wäre, ergibt sich schon aus der rotzigen Formulierung. Ich habe es gelassen, denn sonst droht in der Sache vielleicht ein Richter, der sich mit der Materie auskennt.
21 August 2009
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