Das war der Frau Staatsanwältin sichtlich peinlich.
Die Vorsitzende der Strafkammer teilte mit, dass ihr die Verteidigerin des Hauptbelastungszeugen und ehemals Mitangeklagten und jetzt gesondert Verfolgten telefonisch mitgeteilt habe, dass ihr Mandant selbstverständlich als Zeuge aussagen werde und sich nicht auf § 55 StPO berufen wolle, weil er ja eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft habe.
Auf meine Frage, wo in der Akte sich denn die Vereinbarung befände und welchen Inhalt die Vereinbarung habe, fing die Frau Staatsanwältin an - nachdem sie zunächst sichtbar mehrere Liter Blut zur deutlichen rotgefärbten Verdunkelung ihrer Gesichtsfarbe sekundenschnell in ihrem Kopf gepumpt hatte - etwas zu stammeln von unverbindlicher Aufklärung über allgemeine Strafzumessungsregeln, und mehr, als dass die Staatsanwaltschaft vielleicht einen milden Antrag stellen könne, wenn der gute Mann erwartungsgemäß aussage, habe sie ja gar nicht gesagt bla, bla, bla ...
13 August 2009
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3 Kommentare:
meinst du diese?
Würde es überraschen, wenn es so wäre?
nein, bestimmt nicht!
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