27 August 2009

Scheißen in Gemeinschaft stört das OLG Düsseldorf nicht

Den OLG-Richter möchte ich sehen, der zukünftig sein Dienstzimmer mit zwei Kollegen teilen muss und dabei auch noch zusehen darf, wenn einer der Kollegen hin und wieder in dem Zimmer seine Notdurft verrichtet.

Zumindest Richtern am OLG Düsseldorf sollte man das für einige Zeit zumuten, denn die meinen, dass es sich bei solch einer Konstellation jedenfalls nicht um eine besondere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts handelt.

Ich wünsche einen richtig gute Diarrhoe mit gehaltvollen Flatulenzen.

2 Kommentare:

Kand.in.Sky hat gesagt…

Es heisst deutlich "die Würde des Menschen...", nicht die Würde des Strafgefangenen... tstststs...


#k.

Unknown hat gesagt…

Sieht nach einem Kandidaten für eine VB aus ...

 

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