28 August 2009

Rechtsbeschwerde als Selbstläufer

Der OWi-Richter schreibt in sein Urteil, dass der Betroffene für das Wetter viel zu schnell gefahren sei. Deshalb sei es zum Unfall gekommen. Leider hat er vergessen, ins Urteil zu schreiben, wie das Wetter war.

Ich liebe Selbstläufer!

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