Soeben produziert sich ein Staatsanwalt aus Trier in den Nachrichten von RTL und spricht von Glaubwürdigkeitsgutachten.
Sollte mal Nachhilfe nehmen oder sich fortbilden und wird dann feststellen, dass er Glaubhaftigkeitsgutachten meinte und sich und seine Behörde gerade der Lächerlichkeit ausgesetzt hat, weil er ein ausgeprägtes Unwissen öffentlich gemacht hat.
Na ja, war halt nur RTL - meinte er vielleicht?!?
13 August 2009
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5 Kommentare:
Er weiß sich doch in guter Gesellschaft. Der BGH spricht auch gelegentlich von "Glaubwürdigkeitsgutachten". Und das muß nicht einmal falsch sein. Wenn es nur um die individuelle Aussagetüchtigkeit des Zeugen geht, ist seine Glaubwürdigkeit betroffen, nicht die Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage (die ist dann automatisch futsch, wenn der Zeuge nicht aussagetüchtig ist).
Man unterscheidet zwar gemeinhin zwische der Glaubhaftigkeit einer Ausssage und der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Tatsächlich überschneidet sich das jedoch in vielen Fällen. Wenn ein Zeuge unter einer erheblichen Intelligenzminderung leidet, kann man sagen, daß seine Aussage nicht glaubhaft ist, weil er nicht über die individuellen geistigen Fähigkeiten verfügt, eine glaubhafte Aussage zu machen. Man könnte allerdings auch sagen, daß der Zeuge aus den gleichen Gründen nicht glaubwürdig ist.
lieber werner, du hast natürlich insoweit recht, als das gutachten mit ziemlicher wahrscheinlichkeit ein glaubHAFTIGkeitsgutachten gewesen sein wird.
aber dein - in letzter zeit extensiv betriebenes - staatsanwaltsbashing schrammt diesmal haarschaft an der grenze der übertreibung vorbei, wenn du bei so einem fehler von "lächerlichmachen" und "ausgeprägtem [sic!] unwissen" sprichst. dafür ist der versprecher wirklich zu geringfügig.
last not least als kleiner konter: ich habe übrigens schon vertediger von sicherHEITSverwahrung sprechen hören. so what? ;-)
Sorry, das war kein Versprecher, es ging um die Aussage und nicht die Person.
Und dass der BGH nicht alles richtig macht, wissen wir schon lange.
Aber: wer ist schon ohne Fehler?
Wir halten mal fest: Das ist völlig normaler Sprachgebrauch so, und wer sich ausdrückt wie der Rest der Welt, BGH inklusive, macht sich ja wohl kaum "lächerlich".
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