27 August 2009
Steine statt Brot
Diese Praktikantin kann sicher stolz darauf sein, ein Arbeitsgericht zu einem falschen Urteil gebracht zu haben, das dazu führen könnte, dass Praktikumsplätze rarer werden dürften.
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7 Kommentare:
Leider hat sich in der letzer Zeit aber auch eingebürgert, Praktikanten als unbezahlte Arbeitskräfte zu missbrauchen. Ich kann beide Seiten verstehen.
was ist daran falsch? in den beschreibungen taucht eben jede menge unfug auf, der mit der tatsächlichen beschäftigung nichts zu tun hat.
gegen echte praktika sagt das urteil doch nichts. aber alleinverantwortliche tätigkeit hat nichts mit einem praktikum zu tun.
Wow, wie kann man angemessene Bezahlung und die Abschaffung der Sklaverei für falsch halten? Aber als selbstständiger Strafverteidger haben sie vermutlich keinen blassen Schimmer, was gerade auf dem Arbeitsmarkt abgeht. Geschweige denn irgendeine von Arbeitsrecht. Besser bei dem bleiben, von dem man Ahnung hat, und sich über ablesende Staatsanwälte lustig machen.
Der Begriff Praktikum bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation.
Jedenfalls einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung über das Praktikantengehalt hinaus haben sie nicht.
Ich halte diese Rechtsprechung deshalb für falsch, weil einige potentielle Praktikantenstellen zukünftig nicht ausgeschrieben werden, weil die Ausschreibenden dann mit Kostenrisiken rechnen müssen, die sie nicht tragen können.
Damit werden aber Möglichkeiten genommen, sich auf dem Weg zu einer gut bezahlten Anstellung durch Praktika positive Abschnitte in der Berufsvita zu "erarbeiten".
Wie gesagt kann ich beide Seiten verstehen. "verlangte eine angemessene Vergütung, da sie nicht als Praktikantin, sondern als normale Arbeitskraft tätig gewesen sei." Vielleicht ist das Gericht der Meinung gewesen das es sich gerade nicht um ein Praktikumsstelle gehandelt hat.
Ich kenne mehrere Beispiele in denen Praktikum, Kurzarbeit, Leiharbeit, Zeitverträge und angebliche Selbstständigkeit nicht so genutzt werden wie es eigentlich gedacht war.
Diesen Fall kann ich natürlich nicht beurteilen.
Aber es gab zu dem Thema auch eine Petition http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,420295,00.html
also derartige praktikantenstellen werden mit sicherheit weiterhin angeboten, allerdings dann eben als reguläre beschäftigung. denn: die arbeit ist ja da und muss gemacht werden.
warum dann nicht die leute anständig bezahlen? insbesondere wenn es sich um fertige studenten handelt.
wenn es wirklich um das erlernen praktischer fertigkeiten geht wird man diese rechtsprechung kaum übertragen können. aber in dem fall hier gings wohl nicht um lernen sondern um selbständige arbeit. und das ist dann definitiv kein praktikum.
"weil die Ausschreibenden dann mit Kostenrisiken rechnen müssen, die sie nicht tragen können."
Der Leitsatz spricht eine deutlichere Sprache. Wer Praktikanten als Vollzeitkröfte einsetzt soll auch voll bezahlen. Ist doch ganz einfach.
#k.
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