23 Juni 2012

Belehrungskünstler

Es ist nicht nur schade, es ist eigentlich dramatisch und indiskutabel, dass Polizeiarbeit immer wieder Anlass gibt, sich darüber zu beklagen, dass selbst die grundlegendsten Regeln oft mit Füßen getreten werden.

Aktuelles Beispiel aus einer Ermittlungsakte:
"Nachdem mir durch die Leitstelle Y. mitgeteilt wurde, dass für Frau X. kein Eintrag im POLAS System bestehe, stieg ich aus dem Fahrzeug und ging zu ihr.
Hier befragte ich Frau X., ob sie vor Fahrtantritt Alkohol bzw. Drogen konsumiert hat. Frau X. verneinte dies sofort. Nun fragte ich Frau X., ob sie mit einem Drogenvortest einverstanden ist. Diesem stimmte sie zu.
Bei dem Drogenvortest stellte ich einen Tremor im Oberschenkel, Augenschlagen und gerötete wässrige Skleren fest.
Auf erneutes Fragen gab Frau X. nun an, dass sie vor geraumer Zeit Cannabis konsumiert habe. Diese geraume Zeit verringerte sich nach mehrmaligem Nachfragen auf einen Konsum vor 3 Wochen.
Nun belehrte ich Frau X. im Status einer Beschuldigten und bot ihr einen freiwilligen Urintest an."
Ich biete dem PK die Frührente an, damit er zukünftig nicht mehr dermaßen unverschämt mit den Beschuldigtenrechten umgeht und gefälligst nicht erst belehrt, wenn alle Messen gesungen sind.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was ist denn ein Tresor im Oberschenkel bzw. wie kommt der da rein? Oder war es ein Tremor?

Werner Siebers hat gesagt…

Danke! So eine Autokorrektur kann einen ganz schön aus der Bahn werfen.

Anonym hat gesagt…

Ja, die Autokorrektur - weiter unten, beim umgehauenen OStaA, da hat's auch ein kurzes Söckchen gegeben, wo ich ein Röckchen als passender empfunden hätte...

 

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