Quelle: Handelsblatt
Geil! I
ch wäre ja schon zufrieden, wenn dann, wenn die Staatskasse Schuldner ist, die Zahlungen endlich mal zeitnah nach Rechnungsstellung erfolgen!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
3 Kommentare:
... oder wenn man für Pflichtverteidigungen halbwegs adäquate Vergütungen bekommen würde und man sich bei Freisprüchen nicht um jede kopierte Seie oder jeden Euro mit dem Kostenbeamten/Bezirksrevisor rumstreiten muß.
Aber Du siehst, wie bescheiden man schon in seinen Ansprüchen geworden ist. So weit haben sie uns schon. Darüber sollten wir mal nachdenken!
Ich kann mich über die Dauer der Kostenfestsetzungen nicht beschweren. Oder ich habe meine Wiedervorlagefristen im Laufe der Jahre einfach an die Erfahrungswerte angepaßt... Ich erwarte schon gar nicht mehr, daß die erstinstanzlichen Gebühren vor Abschluß der Revisionsinstanz festgesetzt werden.
Und daß die Gebühren seit 8 Jahren nicht mehr erhöht worden sind, ist doch verkraftbar. Wer will schon jedes Jahr einen Lohn- oder Gehaltserhöhung?
Ich wäre dafür man sollte die Gebühren vielleicht um 50 % oder mehr erhöhen aber das dann sollten alle Nebenkosten wie Kopier- und Fahrtkosten drin enthalten sein. Auch Rahmengebühren würde ich weglassen, wer will schon wann entscheiden, ob es schwierig ist. Der Anwalt sollte verpflichtet sein, auf die Mindestgebühren hinzuweisen, um dann ausmachen zu können, was er nimmt.
Das jetztige System ist für den Normalbürger kaum durchschaubar und verschleudert zuviel Ressourcen beim Streit um Grundsätzliches und Peanuts. Ich vermute das wird aber gerade geliebt.
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