Die vor Ort eintreffenden Polizeibeamten hatten dann auch die Personalien des Zeugen aufgenommen, der auch noch sehr genau den Unfall selbst beobachtet hatte. Als Wohnsitz gab der Zeuge seine Dienstanschrift an: Landeskriminalamt XXX!
Genau unter dieser Anschrift hatte das Amtsgericht (Strafrichter) den Zeugen dann auch geladen, zumal er zu dem Unfallgeschehen mehr sagen konnte, als alle anderen. Blöd nur, dass die Ladung an das Amtsgericht zurückkam mit dem Bemerken, dass der Zeuge dort nicht wohnhaft sei.
Gut, dass selbst Beamte des Landeskriminalamtes dort nicht wohnen, mag nachvollziehbar sein, dass die Herrschaften aber so geheim sind, dass man nicht einmal eine Ladung weiterleiten kann oder mitteilen kann, wo sie aktuell geladen werden können, ist schon ein bisschen Lady, nein: GaGa.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
Es ist nur mal Vorschrift, dass Personen, an welchen an ihrem Arbeitsplatz vorgeladen werden sollen, persönlich bei der Zustellung angetroffen werden müssen; eine Ersatzzustellung lässt die ZPO im Sinne, der Sekretär kann das Ding ja annehmen und weiterleiten, ja eben gar nicht zu;
es ging um einen Strafprozess
§ 37 (1) StPO
ZPO, soweit Wesen und Struktur des Straf- und Bußgeldverfahrens nicht entgegenstehen!
Muss alles seine Ordnung haben, wie in Loddars Kühlschrank ...
Loddar war in seinem damaligen Beruf als Spieler, vielleicht ist er es auch als Trainer effizient, was Justizbehörden jedenfalls nicht sind
@kf doch, effizient im Verpulvern von Steuergeldern.
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