21 Juni 2012

Gekämpft wie eine Löwin

Dem Mandanten wurde ein heftiger Vorwurf gemacht: Mehrfacher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, über 0,8 Promille, Nötigung durch zu dichtes Auffahren und falsches Überholen, der Unfallgegner hatte sich letztendlich mit seinem Fahrzeug von der Autobahn verabschiedet und mehrfach überschlagen.

Die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung hatte ich schon beim Landgericht gekippt, heute wurde die Sache dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Die Richterin machte zunächst sehr deutlich, was sie von solchem Verkehrsrowdytum hält.

Als sich aber die Einlassung des Mandanten, dass eigentlich ein Fahrfehler des Unfallgegners unfallauslösend war, langsam bestätigte, machte sich die Richterin sofort für eine von mir vorgeschlagene Einstellung stark und telefonierte extra mit der Staatsanwaltschaft -Sitzungsvertreterin war eine Referendarin, die nicht hätte zustimmen können- und erreichte dann tatsächlich, dass das Verfahren nach § 153a StPO begraben werden konnte.

Tolles Engagement der Richterin, obwohl sie zunächst dem Angeklagten möglicherweise heftig einen verbraten wollte.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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5 Kommentare:

kj hat gesagt…

Wieso darf eine Referendarin eigentlich nicht zustimmen, Sitzungsvertreter ist Sitzungsvertreter. Wenn Richter und ich das für richtig erachtete, hatte ich den Dizi als Referendar in Kauf genommen und zugestimmt. War aber noch vor der Wende im Westen und gab nie Probleme deshalb.

Werner Siebers hat gesagt…

Die StPO verbietet das nicht, eine Zustimmung des Referendars ist strafprozessual auch wirksam. Aber selbstbewusste Referendare, die diese blödsinnigen internen Dienstanweisungen ignorieren, sind höchst selten.

Petra Hildebrand-Blume hat gesagt…

Ich habe als Referendarin sogar auf Freispruch plädiert, obwohl Staatsanwalt nicht erreichbar war.
Der Fall war nach der Beweisaufnahme eindeutig.

Werner Siebers hat gesagt…

@Petra Revoluzzerin! ;-)

Anonym hat gesagt…

Auf Freispruch zu plädieren ist ja auch weder (intern) verboten, noch ein Problem. Denn die StA kann auch gegen einen mitbeantragten Freispruch Rechtsmittel einlegen. Gegen eine Einstellung aber nicht mehr.

Viel befremdlicher finde ich es allerdings, daß die Richterin telefoniert hat. Da mischt sie sich in etwas ein, was sie nichts angeht - ich kenne es aus meiner Praxis ausschließlich so, daß der Referendar selber angerufen hat. Manchmal bot der Richter an, ergänzend dem Referendar dabei beizuspringen. Aber direkt unter Umgehung des Sitzungsvertreteres ...?

 

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