Ein Graffiti, im Oktober, an einem Sicherungskasten, irgendwo in Deutschland. Entfernt.
Mehr als sechs Monate später. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wegen dieses einen Graffitis, nicht wegen einer Serie oder tausender Graffitis, nein, wegen dieses einen Graffitis, auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses mit allem PiPaPo, also Wohnung, Nebenräume, Keller, Dachboden, Garage, PKW, Sachen und was sonst so dem verdächtigen Beschuldigten gehört.
Man denkt an einen terroristischen Anschlag, und, was macht der Ermittlungsrichter? Er unterschreibt. Gedanken an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Voraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses? An den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? An Artikel 13 Grundgesetz?
Nicht die Bohne! Durchgewunken! Unterschrieben, abgehakt. Klar!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
7 Kommentare:
Quelle?
Ich
reicht nicht
mir schon
...und als Zufallsfund dann noch ein Butterflymesser und szenetypische Tütchen mit grünen oder wahlweise weißen Anhaftungen?
So macht man aus einer Mücke einen Elefanten.
Hier im Osten segnet das hiesige Landgerícht alles mit der kurzen Begründung ab, die Staatsanwaltschaft könne nicht vorgeschrieben werden, wie sie ermittelt. Von einer Verfassungsbeschwerde raten Anwälte dringend ab, da diese sich belästigt fühlen könnten, wenn Grundrechte geltend gemacht werden und dafür eine empfindliche Strafe bzw Gebühr wie das beschönigend ausgedrückt wird, verhängt.
Nun kam die Beschwerde ohne Vegründung zurück, das interessiere das Gericht nicht. Ebenso interessieren Ausweisungen hier geborener Türken, wie enteignete bayrische Bauern nicht.
Dafür beschäftigen die sich mit jeder Befindlichkeit eines Nazis.
Irgendwie hatten Deutschland das schon mal in der Weimarer Republik, da hat die Richterschaft die Nazis auch rechts überholt.
In meiner Tätigkeit bei der städtischen Gewerbeüberwachung vor 30 Jahren haben die Köner Richter laufend Durchsuchungsbeschlüsse in OWI-Verfahren wg. unerlaubter Handwerksausübung (also z.B. jemand legt Fliesen und ist kein eingetragener Handwerksbetrieb)ausgestellt, damit bei der Durchsuchung Beweise für die Handwerksausübung gefunden werden.
Das finde ich noch krasser als das Graffiti-Beispiel
Norbert
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