Aber nun, oh Wunder, nehmen ein Richter und eine Staatsanwältin anlässlich einer Revisionsgegenerklärung zu Vorgängen um einen angeblichen Rechtsmittelverzicht Stellung und berichten Vorgänge, die nicht miteinander vereinbar sind. Der eine sagt, ein Rechtsmittelverzicht sei nach Ende der Hauptverhandlung und nachdem die Protokollführerin den Sitzungssaal verlassen hatte, erklärt worden, die andere behauptet, sich absolut sicher zu sein, der Rechtsmittelverzicht sei noch im Rahmen der Hauptverhandlung vor Beendigung der Hauptverhandlung im Beisein aller notwendig Beteiligten erklärt worden.
Spannend wird sein, ob das Revisionsgericht der einen oder der anderen Version folgt oder feststellt, dass es bei solchen Widersprüchen gar nichts feststellen kann und deshalb auch davon ausgeht, dass es keinen, jedenfalls keinen wirksamen Rechtsmittelverzicht gegeben hat.
Und dann waren da noch zeitnah:
Nervender Energieversorger
BimmelBingo
Strich, Punkt, Haken - kein Mondgesicht
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Gehört ein Rechtsmittelverzicht nicht protokolliert? Falls die Protokollführerin geschlampt hat, muss das Protokoll korrigiert werden. Wäre für mich logischer Weg ohne genaue Kenntnis darüber zu haben.
Wenn die Protokollführerin sagt, sie habe nicht protokolliert, weil es keins gab, dann gäbe es meiner Meinung auch kein feststellbarer Verzicht.
Aber deutsches Recht ist manchmal merkwürdig.
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