Ganz besonders tiefgreifend ist so ein Erlebnis natürlich, wenn auch noch die Ehefrau des Verteidigers im Zuschauerraum das ganze Theater ansehen darf (muss).
Rechtsanwalt in Handschellen: Mitten in der Gerichtsverhandlung bei einem Steuerstrafprozess in Münster ist der Pflichtverteidiger des Angeklagten am Dienstag festgenommen worden. Der Rechtsanwalt soll einem Zeugen nach dem letzten Verhandlungstag 50.000 Euro für eine Falschaussage angeboten haben.
Die Verhandlung lief bereits, als sich der Anklagevertreter plötzlich an den Rechtsanwalt wandte und sagte: "Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte Ihre Robe aus." Außerdem musste der Anwalt sein Mobiltelefon abgeben.
Seine im Zuschauerraum anwesende Ehefrau musste tatenlos zusehen, wie Wachtmeister ihren Mann in Handschellen abführten. Er wurde vom Gericht umgehend entpflichtet und durch einen anderen Verteidiger ersetzt.
Quelle: welt
Und:Verteidiger wurde im Gericht verhaftet
Münster/Senden - Paukenschlag am Dienstag vor dem münsterischen Landgericht. In einem Prozess gegen einen Schrotthändler aus Senden wurde der Verteidiger des Angeklagten im Gerichtssaal verhaftet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Anwalt soll versucht haben, einen Zeugen mit 50 000 Euro zu bestechen.
Quelle: Ahlener Zeitung
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3 Kommentare:
Ätsch, ich war schneller. ;-)
Abgesehen von so einigen anderen Bedenken - wo ist eigentlich die Rechtsgrundlage für die Forderung nach dem Ablegen der geheiligten Robe? Den Anwaltsstatus hat der Kollege jedenfalls nicht sogleich automatisch verloren und Anwälte sollen doch grundsätzlich vor Gericht verpflichtet sein, die Kutte zu tragen - ob nun beschuldigt oder nicht, oder? ...
Bahhh! Und ich war sicher, der Erste zu sein!
Ich wusste gar nicht, dass das verboten sein soll, Zeugen zu belohnen.
Und ohne Robe? Der friert doch!
Gibt die StPO hierfür eine Befugnis.
Ist das denn rechtmäßig? Nach welchen Vorschriften geht das.
Habe nur den 127 STPO gefunden, der setzt aber dem Wortlaut nach ein Fluchtgefahr voraus.
Diese Eile und Fluchtgefahr sehe ich hier nicht geschildert.
Geht denn die Beschlagnahme des Mobiltelefons so ohne richterlichen Beschluss.
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