24 Januar 2007

Weitere unterste Schublade

Der Kollege Udo Vetter berichtet in seinem law blog über "Anwälte, unterste Schublade". Aber auch Nichtanwälte sind in dieser Richtung kreativ.

Eine Person war meiner Mandantin nicht wohl gesonnen und kam auf die perfide Idee, ihr auf ihr Bankkonto 5 mal einen Cent zu überweisen, wobei er nacheinander in den Verwendungszweck schrieb:

1.: Du bist eine Betrügerin.
2.: Ich kriege Dich.
3.: Ich werde Dich anzeigen.
4.: Die Polizei wird Dich holen.
5.: Der Knast wartet auf Dich.

Der Banksachbearbeiter hat dann auch prompt meine Mandantin um Rücksprache gebeten.

Um die Sache dann aus der Welt zu schaffen, bedurfte es aber einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts München.


Ganz schön gemein die Masche.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vielliecht gemein, aber wirkungsvoll, wie man sieht. Beliebt sind auch Überweisungen mit dem Verwendungszweck "Für sexuelle Deinstleistungen".

Anonym hat gesagt…

... sorry, Dienstleistungen natürlich.

Anonym hat gesagt…

das mit den Sexuellen Dienstleistungen habe ich auch schon gebracht. Aber bei einem guten Freund und da war es mit bestimmtheiut als Witz gedacht.

Anonym hat gesagt…

Wieso hat das überhaupt der Bankangestellte mitbekommen, haben die nichts zu tun und stöbern dann in fremden Konten rum?

Anonym hat gesagt…

Ja, die stöbern dann in Konten rum, als ich mal wegen einer kleineren Sache bei meiner Bank anrufen musste, nahm der Angestellte das auch zum Anlass, alle meine Buchungen der letzten Monate durchzusehen und diese mir gegenüber am Telefon zu kommentieren, obwohl das nicht das geringste mit dem Grund meines Anrufs zu tun hatte.

 

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